Nach Prozessauftakt: Verteidiger kritisiert Staatsanwaltschaft

von Robert Braumann


Der Verteidiger des Angeklagten meldte sich nach der Verhandlung zu Wort. Foto: C. Balder
Der Verteidiger des Angeklagten meldte sich nach der Verhandlung zu Wort. Foto: C. Balder







Braunschweig. Am 13.02.2015 fand in Braunschweig am Nibelungenplatz ein Informationsstand der NPD- Jugendorganisation JN statt. Hierbei kam es zu Konfrontationen zwischen den Anhängern der JN und Gegendemonstranten. Vor dem Amtsgericht Braunschweig fand am Montag der erste Termin zur Hauptverhandlung gegen einen 29-jährigen Braunschweiger statt. Im Anschluss meldete sich der Verteidiger des Angeklagten zu Wort und kritisierte die Staatsanwaltschaft für ihr Vorgehen. Die Pressemitteilung wir ungekürzt und unkommentiert veröffentlicht.
"Dem Angeklagten wird durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig vorgeworfen, im Rahmen der Auseinandersetzungen einen Karton mit israelfeindlichen Plakaten, Flyern und Aufklebern entwendet und entweder behalten oder vernichtet zu haben. Durch die Aussage des JN-Mitgliedes vor Gericht, welches den Strafantrag bezüglich der verschwundenen Materialien gestellt hatte, wurde am Montag deutlich, dass sowohl die Eigentumsverhältnisse an den verschwundenen Materialien als auch deren Wert, und damit auch die Berechtigung des Zeugen zur Stellung eines Strafantrages ungeklärt sind. Ohne wirksamen Strafantrag ist die Verfolgung der dem Angeklagten zur Last gelegten Bagatelldelikte nur möglich, soweit die Staatsanwaltschaft ein "öffentliches Interesse" an der Verfolgung bejaht. Bei dem "öffentlichen Interesse" handelt es sich um das Interesse der Allgemeinheit an der Strafverfolgung. Die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft beharrte jedoch in der Verhandlung darauf, ein besonderes Interesse an der Verfolgung anzunehmen und damit eine Fortsetzung des Prozesses zu erzwingen, nachdem die Verteidigung auf den fehlerhaften Strafantrag hingewiesen hatte. Im Vorfeld hatte die Staatsanwaltschaft ein öffentliches Interesse nicht bejaht und das Verfolgungsinteresse ausschließlich auf den Strafantrag gestützt. Der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Rasmus Kahlen, sagte dazu: "Wer in Zeiten, in denen sich gewalttätige Übergriffe auf Flüchtlinge und Migranten häufen, meint, rechte Propaganda unter den besonderen Schutz des Staates stellen zu müssen, offenbart ein mangelndes Fingerspitzengefühl und vertritt jedenfalls nicht die Interessen der Allgemeinheit." Zu einem Urteil kam es nicht. Die Hauptverhandlung wurde auf unbestimmte Zeit ausgesetzt, da nun Akten beschafft und weitere Zeugen vernommen werden müssen."




mehr News aus Braunschweig


Themen zu diesem Artikel


Justiz