Volkshochschulen sowie Musik- und Kunstschulen können wieder Kurse betreiben

Das betrifft vorerst keine Einrichtungen mit Übernachtungsangebot, wie Heimvolkshochschulen.

Die Volkshochschule "Alte Waage" in Braunschweig.
Die Volkshochschule "Alte Waage" in Braunschweig. | Foto: Alexander Dontscheff

Region. Die Kurse in den niedersächsischen Volkshochschulen und anderen außerschulischen Bildungseinrichtungen der Erwachsenenbildung können ab kommender Woche fortgesetzt werden. Dies berichtet das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur.


„Die wegen der Corona-Pandemie erforderlichen Einschränkungen stellen auch die Einrichtungen der Erwachsenenbildung vor große Herausforderungen. Besonders schwierig war die Unterbrechung der Kurse für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Lehrgängen, die sich auf Prüfungen vorbereiten. Umso mehr begrüße ich es, dass wir jetzt eine weitere vorsichtige Öffnung ermöglichen können“, sagt Wissenschaftsminister Björn Thümler. „Auch die anderen Formate an öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie die Musik- und Kunstschulen und anderen Einrichtungen der kulturellen Bildung können nun unter Auflagen wieder stattfinden.“

Heimvolkshochschulen sind von der Öffnung ausgenommen


Noch nicht wieder möglich sind Bildungsangebote mit Übernachtungen, beispielsweise in den Heimvolkshochschulen. Bei einem weiterhin positiven Verlauf des Infektionsgeschehens ist geplant, auch diese Angebote Ende Mai unter Auflagen wieder zu genehmigen.

In einem ersten Schritt hatte die Landesregierung die Prüfungen im Zweiten Bildungsweg wieder zugelassen. Bei der weiteren Öffnung müssen folgende Auflagen eingehalten werden: Die Bildungseinrichtungen müssen bei der Wiederaufnahme des Betriebes sicherstellen, dass zwischen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern jederzeit ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten wird. Sie sind darüber hinaus verpflichtet, Hygienevorkehrungen zu treffen, um die Gefahr einer Infektion mit dem Coronavirus zu vermindern. Darüber hinaus müssen sie die Namen, Vornamen und Kontaktdaten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer dokumentieren und diese Dokumentation drei Wochen lang nach Abschluss des Bildungsangebotes oder der Prüfung aufbewahren. Diese Dokumentation muss der zuständigen Behörde auf Verlangen vorgelegt werden.

Die Einrichtungen der Erwachsenenbildung bieten Bildungsangebote zu den unterschiedlichsten Bereichen an: Berufliche Qualifizierung, Vorbereitung auf Schulabschlüsse, Erziehung und Bildung, Sprachunterricht, politische Bildung, Medienbildung, Gesundheitsbildung, sowie zu gesellschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Grundfragen, Kultur, Kunst und Kreativität.


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