Waffenrecht klar regeln ohne Schützen zu kriminalisieren


Die laut Carsten Müller berechtigten Belange von unbescholtenen Jägern, Schützen und Sammlern müssten bei Änderungen des Waffenrechts im Blick behalten werden. Symbolfoto: Archiv
Die laut Carsten Müller berechtigten Belange von unbescholtenen Jägern, Schützen und Sammlern müssten bei Änderungen des Waffenrechts im Blick behalten werden. Symbolfoto: Archiv | Foto: Archiv

Braunschweig / Berlin. Zu den parlamentarischen Beratungen im Deutschen Bundestag zum Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz veröffentlichte der Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller eine Pressemitteilung.


"Mit der gegenwärtigen parlamentarischen Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie in nationales Recht muss das Waffenrecht klar geregelt werden, ohne lange Traditionen zu unterbinden und Schützen indirekt zu kriminalisieren. Die Richtlinie muss dabei eins zu eins umgesetzt und die berechtigten Belange der vielen unbescholtenen Jäger, Schützen und Sammler im Blick behalten", berichtet Müller

Schützen und Jäger nicht vorverurteilen


Die EU-Feuerrichtlinie aus dem Jahr 2017 richte sich schwerpunktmäßig gegen Terroristen sowie gegen Kriminelle. Kernzielsei ein besserer staatlicher Schutz der Bevölkerung vor Waffen in den falschen Händen. Die große Herausforderung der eins zu eins-Umsetzung sei es, ein unverhältnismäßiges Bürokratiemonster zu verhindern und verantwortungsbewusste Schützen und Jäger nicht indirekt vorzuverurteilen. Bereits heute sei das deutsche Waffenrecht eines der schärfsten weltweit. Jede Änderung müsse daher zu einem substantiellen Sicherheitsgewinn führen und entsprechend kritisch überprüft werden. Ebenso müsse die Bedeutung der verantwortungsbewussten Sportschützen und Jäger für die Bewahrung von Traditionen und Pflege von Kulturlandschaften bei der Anpassung des Waffenrechts nachhaltig Berücksichtigung finden.

Müller weiter: "Der von der Bundesregierung in den Deutschen Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf muss in einigen Punkten umfassend diskutiert, bewertet und verbessert werden. So sind beispielsweise Restriktionen in Bezug auf Salut- oder Dekorationswaffen, Nachbauten von historischen Vorderladern sowie ein Verbot großer Magazine detailliert dahingehend zu überprüfen, inwieweit sie eher dynamisches Sportschießen oder gewachsene Traditionen unterbinden, als tatsächlich dem Schutz vor Terrorismus oder Schwerstkriminalität zu dienen. Die parlamentarischen Beratungen müssen hier zu klaren und sinnvollen Regelungen führen."


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