Werbung in der Fußgängerzone: So will die Stadt sie eingrenzen

Den besonderen Charakter der Innenstadt wahren: Einheitliche Vorgaben sollen Größe und Form von Eigenwerbung an Läden regeln.

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Die Eigenwerbung in der Fußgängerzone soll künftig genauer reglementiert werden.
Die Eigenwerbung in der Fußgängerzone soll künftig genauer reglementiert werden. | Foto: Matthias Kettling

Braunschweig. In der Braunschweiger Innenstadt buhlen die Geschäfte um die Kunden und setzen dabei teilweise auf auffällige Werbemaßnahmen vor der eigenen Tür. Ohne Vorgaben, was die Gestaltung angeht, kann eine solche Vielfalt an Werbung mitunter nicht schön anzusehen sein. Das sieht zumindest unter anderem die Stadtverwaltung so. Mit einer Änderung der örtlichen Bauvorschrift will sie sich jetzt diesem Thema annehmen.



Ein entsprechender Antrag der Verwaltung liegt jetzt vor und steht zunächst im Stadtbezirksrat Mitte am 27. Mai auf der Tagesordnung. Letztlich wird der Verwaltungsausschuss darüber entscheiden. Im Antrag heißt es, dass mit dem zu treffenden Beschluss "die hohe Gestalt- und Aufenthaltsqualität der öffentlichen Räume in der Innenstadt erhalten werden" solle. Dabei geht es überwiegend um das Gebiet innerhalb der Wallanlagen. Für dieses soll es durch den Beschluss einheitliche Regelungen für alle geben.

Wertigkeit der Braunschweiger Innenstadt erhalten


Die Verwaltung strebt damit nach einer rechtlichen Handhabe, um "negative Entwicklungen für Werbeanlagen an der Stätte der Leistung" – also Eigenwerbung direkt am oder beim jeweiligen Geschäft – verhindern zu können. Stattdessen solle eine "gestalterische Wertigkeit dieser Werbeanlagen sichergestellt" werden. Dabei solle den Inhabern ein "nachvollziehbarer rechtlicher Rahmen" vorgelegt werden, innerhalb dessen sie Gestaltungsspielräume haben werden und die Werbeträger an individuelle Rahmenbedingungen anpassen können.

Es geht um Schilder, Aufsteller und digitale Werbeanlagen gleichermaßen, auch Werbeausleger, die an der Fassade angebracht sind, gehören dazu – fast alles, womit Läden in ihrem unmittelbaren Umfeld auf sich aufmerksam machen. Die Vorschriften würden unter anderem die Größe der jeweiligen Werbetypen festlegen können. Die Regelungen sollten "zur besseren Sichtbarkeit und Wiedererkennbarkeit der Betriebe beitragen, ohne das Stadtbild zu überfrachten oder in Konkurrenz zu großflächiger Fremdwerbung zu treten", steht in der Begründung zum Antrag. Außerdem "sollen in Zukunft weitere überdimensionierte, leuchtintensive oder bewegte Werbeanlagen, wie digitale Medienfassaden oder Videowände, vermieden werden", heißt es dort.

Charakter der Innenstadt wahren


Oberstes Ziel sei es, das Besondere an der Braunschweiger Innenstadt zu erhalten. Diese "weist ein historisch gewachsenes Stadtbild mit zahlreichen ortsbildprägenden Gebäuden auf", erklärt die Verwaltung. Und weiter: "Mit der örtlichen Bauvorschrift formuliert Braunschweig somit eine eigene, auf die Innenstadt abgestimmte Haltung zum Umgang mit Werbung." Technische Neuerungen und zeitgemäße Werbeformen würden dabei nicht von vornherein ausgeschlossen werdebn, sondern gezielt anhand städtebaulicher und gestalterischer Kriterien eingeordnet. So trage dieses Rechtswerk dazu bei, "ein qualitätvolles Stadtbild zu sichern, das den Charakter der Innenstadt wahrt und zugleich eine zeitgemäße gewerbliche Kommunikation ermöglicht."

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