Zelte, Pagoden und Heizstrahler - Stadt gibt auf Antrag Flächen für Gastronomen frei

Damit sollen die Kapazitäten zur Bewirtung in der kalten Jahreszeit verbessert werden.

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(Symbolbild) | Foto: Pixabay

Braunschweig. Die Braunschweig Stadtmarketing GmbH hat gemeinsam mit der Stadt Braunschweig eine Ausnahmeregelung geschaffen, die es Gastronomen ermöglicht, ihre Freisitzflächen auch im Winter zu nutzen. Hintergrund sei die schwierige Situation der Gastronomie infolge der COVID-19-Pandemie, zudem seien die Kapazitäten in den eigenen Räumen dadurch beschränkt. Die Gastronomen können auf Antrag ihre Flächen überdachen und beheizen und haben so mehr Kapazitäten, um ihre Gäste unter Berücksichtigung der Corona-Bedingungen zu bewirten. Hierüber informiert die Braunschweig Stadtmarketing GmbH in einer Pressemitteilung.


„Die Gastronomie leidet wie die meisten anderen Branchen unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie“, erklärt Gerold Leppa, Geschäftsführer des Stadtmarketings. Diese Situation werde sich im Winter weiter verschärfen. „Wenn die Gastronomen die Freisitzflächen nicht mehr bewirtschaften können, so blieben nur noch die ohnehin in geschlossenen Räumen durch die Verordnungen eingeschränkten Kapazitäten. Deshalb haben wir uns zusammen mit der Stadtverwaltung dazu entschlossen, beispielsweise den Aufbau von Zelten oder Pagoden und den Einsatz von möglichst klimaneutral betriebenen Heizstrahlern zuzulassen, um die Freisitzflächen nutzbar zu machen, wo dies vom Stadtraum her möglich ist.“

Dabei handele es sich ausdrücklich um eine Ausnahme für den kommenden Winter und es gäbe jeweils Details vor Ort zu beachten wie beispielsweise die verkehrlichen Voraussetzungen, so Leppa. „Wir beraten gern und unterstützen bei der Beantragung.“ In der Innenstadt ansässige Gastronomen können sich dafür und für die Beantragung per E-Mail an sondernutzung@braunschweig.de an das Stadtmarketing wenden. Gastronomen außerhalb der Innenstadt können ihren Antrag per E-Mail via strassenverkehr@braunschweig.de an die Stadtverwaltung richten.

Weitere Informationen zur Sondernutzung gibt es hier


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