Bundesrechnungshof soll nicht bei Bürgergeld-Anhörung auftreten

Der Bundesrechnungshof kann nicht bei der öffentlichen Anhörung zum geplanten Bürgergeld am 7. November im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales auftreten.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Berlin/Bonn. Der Bundesrechnungshof kann nicht bei der öffentlichen Anhörung zum geplanten Bürgergeld am 7. November im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales auftreten. Die Unionsfraktion hatte einen Vertreter der Behörde als Sachverständigen benannt, was SPD, Grüne und FDP aber ablehnten, berichtet das "Handelsblatt" (Freitagsausgabe).


Der Rechnungshof hat sich jüngst in einem Gutachten sehr kritisch zum Bürgergeld geäußert. Einige der geplanten Änderungen am bisherigen Hartz-IV-System, das vom Bürgergeld abgelöst werden soll, könnten sich "als kontraproduktiv erweisen und zu vermeidbaren finanziellen Risiken für den Bundeshaushalt führen", heißt es darin. Dass die Koalitionsfraktionen die Wächter einer soliden Haushaltspolitik nicht dabeihaben wollten, sei "beschämend" und mache ihn fassungslos, sagte der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Stephan Stracke (CSU), der Zeitung. "Ganz offensichtlich will die Ampel berechtigte Kritik seitens des Bundesrechnungshofes am Gesetzentwurf zum Bürgergeld in einer öffentlichen Sachverständigenanhörung nicht zulassen."




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