Berlin. Die Bundesregierung will der Überwachung durch die fortschreitende Digitalisierung der Arbeitswelt Grenzen setzen. Das ergibt sich aus Eckpunkten eines Gesetzentwurfs des Bundesarbeits- sowie des Bundesinnenministeriums, über die die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" in ihren Freitagausgaben berichten und die bis zur Mitte der Legislaturperiode, also bis Herbst 2023, in ein Gesetz geschrieben werden sollen.
"Um einen ständigen Überwachungsdruck zu verhindern, sollen Maßnahmen einer dauerhaften Überwachung nur ausnahmsweise unter engen Voraussetzungen zulässig sein, um wichtigen Einsatzzwecken, wie etwa der Sicherheit von Beschäftigten oder dem Arbeitsschutz, zu dienen", heißt es darin. Letzteres gelte zum Beispiel für Beschäftigte in besonderen Gefahrensituationen wie Feuerwehrleute. "Arbeitgeber sollen aber keine lückenlosen Bewegungs- und Leistungsprofile zur Bewertung von Beschäftigten erstellen dürfen." Verdeckte Überwachungsmaßnahmen sollten künftig "nur zulässig sein, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, den konkreten Verdacht einer Straftat im Betrieb aufzuklären", so das Papier. Bei der Existenz offener Überwachungsmaßnahmen etwa per Video wollen die Ministerien "sicherstellen, dass den Beschäftigten Rückzugsorte und -zeiten ohne Beobachtung zur Verfügung stehen". Aus den Eckpunkten ergibt sich zudem, dass die Bundesregierung "einen fairen Ausgleich bei der Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren" anstrebt. Erlaubt sein könne nur, was für die Feststellung der Eignung von Bewerbern tatsächlich erforderlich sei. Informationen zur Qualifikation von Bewerbern seien "nach dem Grundsatz der Direkterhebung grundsätzlich unmittelbar bei diesen selbst einzuholen". In den Eckpunkten steht wörtlich: "Innovative Datennutzungsmöglichkeiten können Beschäftigte in ihrem täglichen Arbeitsumfeld unterstützen und sie von Routinetätigkeiten entlasten." Die Digitalisierung sei "jedoch auch mit Risiken verbunden, insbesondere für Beschäftigte und ihre Persönlichkeitsrechte". Dem wollen die Ministerien erklärtermaßen entgegenwirken.
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