Bundestag stimmt für Einführung eines Polizeibeauftragten

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstagnachmittag mit den Stimmen der Ampelkoalition sowie von fraktionslosen Abgeordneten die Einrichtung eines Polizeibeauftragten des Bundes beschlossen.

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Bundespolizei (Archiv)
Bundespolizei (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Berlin. Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstagnachmittag mit den Stimmen der Ampelkoalition sowie von fraktionslosen Abgeordneten die Einrichtung eines Polizeibeauftragten des Bundes beschlossen. Gegen den Schritt stimmten die Fraktionen der Union und der AfD.


Bürger und auch Polizisten selbst sollen künftig Fehlverhalten von Polizeibeamten und strukturelle Missstände bei der unabhängigen Stelle anzeigen können. Der Polizeibeauftragte soll diese untersuchen und bewerten. Die Stelle ist zuständig für die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und die Polizei des Deutschen Bundestages.

Das Amt soll an den Bundestag angegliedert werden und so außerhalb der behördlichen Strukturen stehen. Als Vorbild für den Polizeibeauftragten des Bundes gelten entsprechende Stellen in acht Bundesländern. Experten hatten seit Langem kritisiert, dass Ermittlungen zu Fehlverhalten von Polizisten bislang häufig von deren Kollegen durchgeführt werden.

"Die Einrichtung eines unabhängigen Polizeibeauftragten ist ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz, eine verbesserte Fehlerkultur und Bürgerrechte", sagte Irene Mihalic (Grüne). Die ehemalige Polizistin erklärte, sie wisse um die herausragende und anstrengende Arbeit ihrer Kollegen. "Doch wenn rechtsextreme, rassistische und antisemitische Vorfälle bekannt werden - und ja, leider sind einige davon in der Vergangenheit bekannt geworden - und sich häufen, dann müssen wir uns dem stellen." Das habe nichts mit Vorverurteilung und Misstrauen zu tun, sondern mit Verantwortung, so Mihalic.

Die Union hält den Polizeibeauftragten für unnötig und kritisierte insbesondere dessen Ansiedelung in der Legislative. "Die Polizeigewerkschaften verweisen völlig zurecht darauf, dass mit Ihrem Gesetz unnötige Doppelstrukturen geschaffen werden. Denn für alles das, wofür Sie Ihren Polizeibeauftragten vermeintlich brauchen, gibt es schon jetzt zuständige und kompetente Stellen", sagte Hendrik Hoppenstedt (CDU).

Manuel Höferlin (FDP) antwortete, die von Hoppenstedt genannten Institutionen würden sich nur Einzelfälle ansehen. "Was uns aber als Parlamentarier fundamental fehlte, ist eine Sicht der Dinge auf die Struktur der Polizei", so der FDP-Abgeordnete. "Und wer meint, das sei nicht nötig, den frage ich ernsthaft, was haben Sie eigentlich in den letzten Jahren gemacht, wenn Sie nicht wahrgenommen haben, dass wir immer wieder darüber gesprochen haben im Innenausschuss, ob es und, falls ja, welche strukturellen Mängel es geben könnte und welche politischen Folgen daraus zu schließen sind."

Die Wahl des Polizeibeauftragten für eine fünfjährige Amtszeit soll wohl im Februar stattfinden. Als gesetzt gilt der Bundestagsabgeordnete Uli Grötsch (SPD).


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