Busfahrer bringen Regionalbus Braunschweig GmbH vor Gericht

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Zwei Busfahrer ziehen gegen ihren Arbeitgeber vor Gericht. Symbolfoto: Pixabay
Zwei Busfahrer ziehen gegen ihren Arbeitgeber vor Gericht. Symbolfoto: Pixabay | Foto: Pixabay

Braunschweig/Göttingen. Wie das Arbeitsgericht Göttingen in einer Pressemitteilung erklärt, verklagen zwei Braunschweiger Busfahrer die Regionalbus Braunschweig GmbH (Kurz: RBB). Als Grund hierfür hätten die Kläger angegeben, dass ihr Arbeitgeber sich nicht an den mit der ver.di vereinbarten Tarifvertrag halte. Speziell die Vergütung der "unproduktiven Zeiten" war demnach Stein des Anstoßes.


Grundlage für das Beschäftigungsverhältnis ist demnach der zwischen der ver.di und dem kommunalen Arbeitgeberverband geschlossene "Tarifvertrag Niedersachsen". In dem Vertrag wurde laut des Arbeitsgerichts auch festgeschrieben, dass durch den Fahrplan bedingte Wendezeiten auch bezahlt werden müssten. Regelungen diesbezüglich könnten jedoch von den Betrieben selbst getroffen werden. Um sich weiterhin an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen zu können, müssten sich Unternehmen laut dem Niedersächsischen Tariftreuegesetz jedoch an solche Tarifverträge halten. Genau das tut die RBB laut den Klägern jedoch nicht. Demnach ginge die mit dem Betriebsrat vereinbarte "5-Minuten-Pauschale", mit der die Wendezeiten berechnet werden, an der Betriebsrealität vorbei.

RBB widerspricht den Vorwürfen


Die RBB hatte laut dem Gericht die Vereinbarung übertariflich getroffen, um weiterhin an die Anforderungen öffentlicher Ausschreibungen zu erfüllen. Nach Meinung der Busgesellschaft beträfe die Regelung damit nicht den Tarifvertrag. Das Tariftreuegesetz werde also eingehalten. Immerhin erlaube der TV-N ausdrücklich eigene betriebliche Regelungen in Bezug auf dieses spezielle Problem. Die Kläger halten dagegen, dass letztlich auch das Entgelt betroffen sei, wodurch der Tarifvertrag sehr wohl berührt sei. Der Prozess soll in der kommenden Woche beginnen. Für die beiden Busfahrer geht es demnach um eine Gehaltsnachzahlung von mehreren Hundert Euro.


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