Cannabis: GdP kritisiert fehlende Ausstattung für Kontrollen

Nach der Teillegalisierung von Cannabis beklagt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) mangelnde Rechtssicherheit und fehlende Ausstattung zur Durchführung der Cannabis-Kontrollen.

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"Smoke-in" vor dem Brandenburger Tor am 31.03.2024
"Smoke-in" vor dem Brandenburger Tor am 31.03.2024 | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Berlin. Nach der Teillegalisierung von Cannabis beklagt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) mangelnde Rechtssicherheit und fehlende Ausstattung zur Durchführung der Cannabis-Kontrollen. "Klar ist, dass das Durchwinken des Gesetzes durch den Bundesrat die Vorbereitungszeit extrem verkürzt hat, die Folge ist nun mangelnde Handlungssicherheit auf allen Seiten", sagte der GdP-Vizevorsitzende Alexander Poitz der "Rheinischen Post".


Vor allem für die Polizisten sei das ein "sehr unangenehmer Zustand". Eine Grundvoraussetzung für gute Polizeiarbeit sei Rechtssicherheit. "Wackelige Rechtsbegriffe wie `Sichtweite` zu Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie ungeklärte Zuständigkeiten sind praxisfern und rufen Konfliktpotenzial hervor. Die notwendigen Kontrollen stehen auf keinem festen rechtlichen Boden", kritisiert Poitz.

Mit Blick auf die konkrete Kontrollpraxis sagte er: "Weiterhin fehlen Feinwaagen zur Kontrolle der mitgeführten Menge und moderne Analyseinstrumente, um den THC-Gehalt zu bestimmen. Konflikte zwischen Bürgern und Polizei erscheinen vor diesem Hintergrund als zwangsläufig."

Das gelte auch für den Straßenverkehr. "Zwar liegt eine Expertenempfehlung für einen modifizierten THC-Gehalt im Blut für motorisierte Verkehrsteilnehmer vor, noch gilt jedoch der bisherige, der quasi 0,0 Promille Alkohol gleichkommt. Auch dort wird es Unsicherheiten aufseiten der Kontrollierten geben und wahrscheinlich Konfliktpotenzial", so der Polizeigewerkschafter.

Die Polizeibeamten hätten einen "hohen Fortbildungs- und Ausstattungsbedarf" angemahnt, bereits vor dem 1. April. "Der muss jetzt vor Ort umgesetzt werden. In der nötigen Eile ist das aber nicht zu stemmen." Der Bund habe durch seinen "unausgegorenen Gesetzentwurf" die Last der Umsetzung auf die Länder, die Polizeibehörden und am Ende auf die Schultern der Beamten auf der Straße gelegt. "Dennoch: Der Bund hat bestellt, der Bund muss zahlen. Und das so schnell wie möglich", so Poitz weiter.

Die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung sieht unterdessen dringenden Handlungsbedarf bei der Prävention. "Die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Suchtprävention werden bei engen finanziellen Mitteln nicht ausreichen, um die breite Masse an Jugendlichen und vor allem die vulnerablen Hochrisikogruppen zu erreichen", sagte die stellvertretende Bundesvorsitzende Anke Pielsticker der "Rheinischen Post".

Mit Blick auf die Altersgrenze von 18 Jahren fordert sie: "Es sollte zudem weiter geprüft werden, ob hier nicht eine Beschränkung auf das 21. Lebensjahr zielführender ist, zumal das Erstkonsumalter als kritisch für mögliche Hirnschädigungen angesehen werden kann."

Pielsticker warnt: "Ein früher, langjähriger und regelmäßiger Konsum erhöht das Risiko für Angststörungen, Depressivität, Suizidgedanken, bipolare Störungen und psychotische Störungen. Das Einstiegsalter und die Konsumintensität spielen hierbei eine große Rolle." Sie fügte hinzu: "Insgesamt erscheint der Jugendschutz noch zu wenig durchdacht."


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