Cold Case Ingrid B.: Vermisste bei Suchaktion nicht gefunden

Sollten sich bei der Auswertung der sichergestellten Gegenstände keine neuen Hinweise finden, würde der Fall erneut eingestellt. Der Ehemann der Vermissten steht unter Tatverdacht.

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Am heutigen Donnerstag wurden die letzten Beweisstücke gesichert.
Am heutigen Donnerstag wurden die letzten Beweisstücke gesichert. | Foto: Rudolf Karliczek

Salzgitter. Im Fall der seit 1992 vermissten Ingrid B. führte die Polizei bis zum heutigen Donnerstag eine umfangreiche Suchaktion auf einem Grundstück in Gebhardshagen durch. Auch in Gustedt hatte es am Dienstag eine Durchsuchung gegeben. Die Aktion ist mittlerweile beendet. Auf Anfrage berichtet die Staatsanwaltschaft Braunschweig über die Ergebnisse. Das Wichtigste vorweg: Ingrid B. wurde nicht gefunden.



"Im Rahmen der heute abgeschlossenen Durchsuchungsaktion in Salzgitter-Gebhardshagen konnte die vermisste Ingrid B. beziehungsweise deren sterbliche Überreste leider nicht aufgefunden werden", berichtet Erster Staatsanwalt Christian Wolters. Bei dem Durchsuchungsobjekt habe es sich um das Wohnhaus gehandelt, in dem Ingrid B. bis zu ihrem Verschwinden gemeinsam mit Ihrem Mann und ihren Kindern gelebt hat. Das ebenfalls durchsuchte Haus in Gustedt sei die aktuelle Wohnanschrift des beschuldigten Ehemannes. "Dort wurde aber nicht nach der Leiche, sondern nach sonstigen Beweismitteln gesucht", betont Wolters.

Neue Technik kam zum Einsatz


Wie der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft klarstellt, erfolgten die Durchsuchungen nicht aufgrund neuer Erkenntnisse, sondern angesichts des Zurverfügungstehens neuer, besserer Untersuchungsmethoden, mit denen es möglich ist, auch Böden und Wände ohne Substanzzerstörung zu durchleuchten. So kamen insbesondere ein Bodenradar und ein mobiles Röntgengerät für Hauswände zum Einsatz.

Die Durchsuchungsaktion in Gebhardshagen wurde heute beendet.
Die Durchsuchungsaktion in Gebhardshagen wurde heute beendet. Foto: Rudolf Karliczek


Erneute Einstellung droht


"In den nächsten Tagen werden die bei der Durchsuchung sichergestellten Gegenstände, vor allem Schriftstücke, ausgewertet und auf weitere Ermittlungsansätze geprüft. Sollten sich keine neuen Spuren zum Verbleib des Opfers ergeben, würden die Ermittlungen dann erneut eingestellt werden müssen", stellt Wolters fest. Insoweit bestehe gegen den Beschuldigten lediglich ein (einfacher) Tatverdacht wegen Mordes, der keine weiteren Maßnahmen, insbesondere keine Inhaftierung oder Anklageerhebung rechtfertigen würde. "Die Unschuld des Beschuldigten kann aufgrund der Durchsuchungsergebnisse allerdings auch nicht festgestellt werden", so der Staatsanwalt abschließend.


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