Corona-Fall an Hauptschule Meinersen - Misst der Landkreis mit zweierlei Maß?

Bei dem Ausbruch des Coronavirus in einem Gifhorner Restaurant testete das Gesundheitsamt 112 indirekte Kontaktpersonen auf freiwilliger Basis. Beim Corona-Fall an einer Hauptschule in Meinersen will sich der Landkreis jedoch plötzlich eisern an die Richtlinien des Robert-Koch-Institutes halten.

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(Symbolbild) | Foto: Marvin König

Gifhorn. Nach dem positiven Testbefund auf das Coronavirus bei einem Schüler der achten Klasse der Hauptschule Meinersen wurde bei den insgesamt zwölf abgestrichenen, direkten Kontaktpersonen keine weitere Infektion festgestellt. Am Tag der Quarantäneanordnung äußerte ein Elternteil seinen Unmut über das Vorgehen des Landkreises Gifhorn in diesem Fall - der Vergleich mit dem Infektionsgeschehen in einer Gifhorner Gastwirtschaft scheint den Verdacht zu bestätigen, dass bei den beiden Ausbruchsgeschehen mit zweierlei Maß gemessen wird.


Für Unverständnis sorgte bei dem Elternteil, welches sich regionalHeute.de aufgrund der Geschehnisse am vergangenen Freitag anvertraute, vor allem, dass die Tests erst am Montag erfolgen sollten. Der Landkreis Gifhorn begründet dies damit, dass eine frühere Testung aus "organisatorischen Gründen" nicht möglich gewesen sei. Josef Kraft, Leiter des Fachbereichs Gesundheit im Landkreis Gifhorn dazu: "Alle Kinder und Lehrer, die in Kontakt zu dem positiv getesteten Schüler standen, sind seit dem 2. Juli in Quarantäne. Für die Eltern der betroffenen Kinder ist derzeit keine Quarantäne notwendig, da sie in keinem direkten Kontakt zu dem betroffenen Kind standen. Die Eltern wurden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheitsamtes telefonisch aufgeklärt. Weiterhin werden sie täglich während der Quarantänezeit angerufen, sodass wir bei Auftreten von Symptomen rechtzeitig reagieren können."

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Eltern haben keinen direkten Kontakt zu ihren Kindern


Die Eltern der Kinder wurden weder unter Quarantäne gestellt, noch erhielten sie überhaupt einen Abstrich, da sie laut Landkreis "keinen direkten Kontakt" mit dem von der Quarantäneanordnung betroffenen Kind hatten. "Aufgrund des vorhandenen Corona-Hygieneplans in der Schule sind weitere ausgedehnte Untersuchungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich, da direkte Kontaktpersonen von der Schule genannt werden konnten", meint Kraft.

Bei den betroffenen Eltern sorgte das Vorgehen aber mitunter für Spannungen mit dem Arbeitgeber. Ihnen war freigestellt zu arbeiten, sofern der Arbeitgeber dies zulasse. Wenn er es nicht tat, musste Überstunden ab- oder Minusstunden aufgebaut werden. Der Landkreis meint dazu lediglich, dass man sich hier an RKI-Richtlinien orientiere.

Freiwillige Tests für Restaurantbesucher - Aber nicht für Eltern


Die Tatsache, dass zum Ausbruchsgeschehen in Meinersen keine Pressemitteilung erfolgte, begründet der Landkreis mit Datenschutz. Abstrakt wirken all diese Vorkommnisse im Vergleich mit dem Ausbruchsgeschehen in einer Gastwirtschaft in Gifhorn. Bereits Mitte Juni war ein Angestellter des Restaurants positiv auf das Coronavirus getestet worden. Von den 21 direkten Kontaktpersonen wurden vier positiv auf das Virus getestet. Der Landkreis Gifhorn erklärte in einer Pressemitteilung, dass ganze 350 Personen der zweiten Kontaktkategorie (kein direkter Kontakt) ermittelt wurden. Diesen sei - ohne dass hierfür seitens des Landkreises Gifhorn eine Verpflichtung bestand - ein Abstrich zum Test auf das Coronavirus angeboten worden. 112 Personen nahmen dieses Angebot wahr.

Auch wenn die 112 Abstriche negativ ausfielen, bleibt letztlich dennoch die Frage, weshalb Restaurantgäste, die sich nur mit Alltagsmaske im Restaurant bewegen dürfen, vom Landkreis offenbar als direkterer Kontakt angesehen werden als Eltern, die mit ihrem Kind im selben Haushalt leben, am selben Tisch essen und im selben Auto fahren. Auf diese Frage ging der Landkreis Gifhorn jedoch auf Anfrage von regionalHeute.de nicht ein.


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