Region. Die CDU-Spitzen der Region haben den Kampf gegen eine Ausweitung des Zweckverbandes Großraum Braunschweig (ZGB) aufgenommen. Der geplante Gesetzesentwurf der Niedersächsischen Landesregierung sieht einen gemeinsamen Regionalverband vor. Aufgaben des Verbandes wären somit etwa die Planung von Gewerbegebieten und Tourismuskonzepten, Koordinierung von Bildungsangeboten sowie der des Nahverkehrs. Betroffen wären neben Wolfsburg und Braunschweig die Kreise Salzgitter, Wolfenbüttel, Goslar, Helmstedt und Gifhorn. Ein gemeinsames Schreiben der CDU-Fraktionen soll dies nun verhindern – notfalls auch mit einer Klage vor dem Landesverfassungsgericht.
Die Koalitionsfraktionen der Niedersächsischen Landesregierung und die Landtagsfraktion der FDP haben einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Zweckverbandes Großraum Braunschweig (ZGB) zum Regionalverband auf den Weg gebracht. Dieser soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden. Doch nun sprechen sich die CDU-Fraktionen aus Salzgitter, Wolfenbüttel, Goslar, Helmstedt und Gifhorn entschieden gegen eine Ausweitung aus. In den vergangenen Monaten wurde immer wieder über eine Ausweitung der Aufgaben gesprochen. Die Oberbürgermeister Frank Klingebiel (Stadt Salzgitter), Dr. Oliver Junk (Stadt Goslar), Landrat Dr. Andreas Ebel (Landkreis Gifhorn), die Bürgermeister Thomas Pink (Stadt Wolfenbüttel) und Wittich Schobert (Stadt Helmstedt) sowie die zugehörigen CDU-Fraktionsvorsitzenden Rolf Stratmann (Salzgitter), Dr. Frank Schober (Goslar), Bernd Rotzek (Kreistag Goslar), Helmut Kuhlmann (Kreistag Gifhorn) und Prof. Dr. Christoph Helm (Wolfenbüttel) lehnen das Gesetzesvorhaben und die Stärkung des ZGB in einem gemeinsamen Schreiben nun vehement ab. In einer von allen unterzeichneten Stellungnahme heißt es: "Wir sprechen als Verantwortungsträger aus vier betroffenen Kommunen und zwei Landkreisen mit einer Stimme gegen die Aushöhlung kommunaler Strukturen und den Eingriff in die Gestaltungshoheit und die Selbstverwaltung der Landkreise, Städte und Gemeinden in unserer Region. Wir kritisieren das Vorgehen der Initiatoren, die diesen Gesetzentwurf im Hau-Ruck-Verfahren durch den Landtag peitschen wollen, ohne eine echte Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen und ohne andere seit längerem auf dem Tisch liegenden Vorschläge vergleichend zu bewerten".
CDU befürchtet gravierende Einschnitte
Die Gegner aus den CDU-Reihen befürchten ein Verlust regionaler Entscheidungskompetenzen. Der Vorwurf: die Landtagsfraktionen handele vorbei an den gewählten Vertretern, die Verantwortung für das Wohl der kommunalen Gebietskörperschaften und ihrer Bürger trügen. In der Stellunganhme heißt es: "Dies geschieht ganz bewusst, denn die Auswirkungen eines Aufblähens des ZGB zum Regionalverband brächte eine Reihe gravierender Einschnitte mit sich: die Einschränkung der Kompetenzen der Kommunen als tragende Säulen des föderalen Systems, zusätzliche finanzielle Belastungen der Kommunen durch eine Erhöhung der Verbandsumlage statt einer dringend notwendigen besseren finanziellen Ausstattung, Eingriffe in die verfassungsmäßig verankerte kommunale Selbstverwaltung, z.B. im Bereich der Planungshoheit, der Ausweisung von Gewerbeflächen, der Flächennutzungspläne, des Tourismus, des Regionalmarketings und der Verkehrsentwicklung."
Verfassungsrechtliche Bedenken
Man schließe sich den teils erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken an, die beispielsweise vom Niedersächsischen Landkreistag und dem Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund vorgebracht würden, so die Unterzeichner. "Statt mit Mut und Gestaltungswillen eine Strukturreform anzugehen oder zumindest für eine ausreichende Finanzausstattung der kommunalen Gebietskörperschaften zu sorgen, würde das Parlament mit diesem Gesetz die Probleme finanzschwacher Kommunen und Landkreise sogar noch verstärken statt zu lindern."
Der Appell an die Regierung
"Unser Appell richtet sich auch an die CDU-Landtagsfraktion, die bislang immer entschieden für die kommunale Selbstverwaltung und das Subsidiaritätsprinzip eingetreten ist, dieses Gesetz mit allen parlamentarischen Mitteln zu verhindern. Dies sollte im Falle einer Verabschiedung des Gesetzes auch die Prüfung einer Klage vor dem Staatsgerichtshof beinhalten", heißt es in dem Schreiben an die Regierung und CDU-Landtagsfraktion. Alle Unterzeichner forderten deshalb öffentlich die CDU Niedersachsen und die CDU Landtagsfraktion auf, sich gegen den von SPD, Grünen und FDP eingebrachten Gesetzentwurf zu stemmen. Es ginge um nicht weniger, als die Eigenständigkeit und Entwicklungsfähigkeit der Kommunen und Landkreise in der Region zu bewahren.
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