Elektronische Fußfesseln für Gefährder: Jahns dafür

von Christoph Böttcher


In der Vergangenheit wurden Eisenketten genutzt, heute debattiert die Politik über Fesseln, mit GPS-Sender. Symbolbild/Foto: pixabay
In der Vergangenheit wurden Eisenketten genutzt, heute debattiert die Politik über Fesseln, mit GPS-Sender. Symbolbild/Foto: pixabay | Foto: pixabay

Region. Innenminister de Maizière (CDU) und Justizminister Maas (SPD) einigten sich nach dem Terroranschlag auf dem Berliner Weihnachtsmarkt auf Konsequenzen. Diese sollen nun auf Länderebene umgesetzt werden, dazu zählt auch der Einsatz elektronischer Fußfesseln für Gefährder.


Anlässlich der Übergabe dieser Aufgabe an die Länder, hat regionalHeute.de mit den LandtagsabgeordnetenAngelika Jahns (CDU) undImmacolata Glosemeyer (SPD) über dieses Thema gesprochen.

Aktuell befindet sichdas Niedersächsische Gefahrenabwehrgesetz in der parlamentarischen Beratung. In diesem Zusammenhang fordert die CDU bereits seit vergangenem Jahr gesetzliche Regelungen, um Gefährder mit einer elektronischen Fußfessel zu überwachen. Jahns macht sich dabei in ihrer Position als Innenpolitische Sprecherin und Wolfsburger Abgeordnete Sorgen um die hiesigeDschihadistenszene. "Aus Wolfsburg sind die meisten jungen Menschen in den Dschihad nach Syrien oder den Irak ausgereist," betont sie. Die CDU unterstützt daher den Vorstoß der Bundesregierung, in der Hoffnung so auch Straftaten verhindern zu können. Jahns gibt dabei allerdings zu bedenken, dass der Datenschutz zu beachten ist:"Hier könnte ein Richtervorbehalt notwendig sein. Gegenwärtig schlägt die Landesregierung vor, dass diese Anordnung durch die Polizei zu treffen ist. Meiner Ansicht nach muss dies rechtlich geprüft und abgesichert werden."

Auch die SPD sieht Vorteile in elektronischer Überwachung von Gefährdern


Glosemeyeräußert sich als Teil der rot-grünen Regierungskoalition ebenfalls positiv zu den Plänen der Bundesregierung.In den Gesetzesentwurf sollen daherNeuerungen bezüglich der elektronischenFußfesseln für Gefährder und der Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen eingehen.Diese sollenaber nach drei Jahren erneut evaluiert werden. Glosemeyer sagt dazu: "Das halte ich für eine gute Entscheidung. Hiermit wollen wir die Balance zwischen aktuellen Sicherheitsanforderungen und den freiheitlich-demokratischen Grundrechten im Blick behalten."


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