Endlich: Grenze zu Sachsen-Anhalt wieder offen

Im Zuge der Lockerungen in unserem benachbarten Bundesland werden auch Hotels, Pensionen und Campingplätze wieder geöffnet.

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Die erneute innerdeutsche Teilung hat endlich ein Ende - Dieses mal erfreulicherweise nicht erst nach 40 Jahren. (Archivfoto)
Die erneute innerdeutsche Teilung hat endlich ein Ende - Dieses mal erfreulicherweise nicht erst nach 40 Jahren. (Archivfoto) | Foto: Anke Donner

Region. Erstmals seit der Wende zerschnitt ein - diesmal unsichtbares - Band den Harz zwischen Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Das Land hatte die Einreise zu touristischen Zwecken zur Eindämmung der Corona-Pandemie verboten. Zum Shoppen von Helmstedt nach Magdeburg konnte schon ein Bußgeld nach sich ziehen, ebenso das Verlaufen im Harz oder eine Wanderung auf den Brocken. Damit ist seit dem heutigen Donnerstag Schluss. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Staatskanzlei in Magdeburg hervor.


Ab dem 28. Mai werden Reisen aus touristischem Anlass in das Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt für Touristen aus dem Inland wieder möglich sein, heißt es in dem vorliegenden Dokument. Dies gelte auch für die touristische Beherbergung in Hotels, Pensionen und anderen Unterkünften, für Zelt- und Campingplätze und Wohnmobilstellplätze, Ferienhäuser, Ferienhausparks und Ferienwohnungen sowie für Yacht- und Sportboothäfen.

Einhaltung der Hygienevorschriften weiter notwendig


Die Regelungen für Touristen aus dem Ausland werde man den auf Bundesebene getroffenen Regelungen für den grenzüberschreitenden Verkehr unterstellen. Die Öffnung erfordere die Einhaltung von Hygienevorschriften, sowie das Führen von Gästelisten zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen. Wellnessbereiche im Beherbergungsgewerbe dürfen unter Einhaltung von Hygienevorschriften ebenfalls geöffnet werden.

Auch die Ausflugsschifffahrt könne ab dem 28. Mai unter Auflagen (Hygienevorschriften und Gästelisten) ihren Betrieb wieder aufnehmen. Bei touristischen Busreisen gelten die gleichen Regelungen wie im ÖPNV - es gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Sachsen-Anhalt deutlich freizügiger


Niedersachsen hat sich entschlossen, an der zwei-Haushalte-Regel festzuhalten. Demnach dürfen sich in der Öffentlichkeit nur die Angehörigen zweier Haushalte treffen und nur diese. In Sachsen-Anhalt wurden dieser Personenkreis am heutigen Donnerstag deutlich erweitert: auf bis zu zehn Personen im privaten Umfeld. Darüber hinaus wird das auf zwei Hausstände und nahe Verwandte und deren Partner erweitert.

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Möglich seien drüber hinaus private Feiern aus besonderem Anlass wie Hochzeit, Trauerfall, Geburtstag, Einschulung, Schulabschluss oder Jugendweihe im Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis mit bis zu 20 Teilnehmern. Fachkundig organisierte Zusammenkünfte wie Meetings, Seminare, Fachkongresse, aber auch Mitglieder- und Delegiertenversammlungen, Veranstaltungen von Vereinen, Organisationen und Parteien sowie kirchliche und standesamtliche Trauungen und Beisetzungen können mit bis zu 100 Teilnehmenden, ab dem 1. Juli mit bis zu 250 Teilnehmenden stattfinden. Hier müsse ein Konzept vorliegen, das sichert, dass Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten und Anwesenheitslisten geführt werden.


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