Salzgitter/Baddeckenstedt. Am gestrigen Samstag ist es zu mehreren Verkehrsverstößen gekommen. Über die Vorfälle berichtet die Polizei in einer Pressemitteilung.
Im Bereich der Ortsdurchfahrt Baddeckenstedt wurde eine Funkstreifenwagenbesatzung gegen 15 Uhr auf einen Transporter aufmerksam, dessen drei Insassen nicht angeschnallt waren. Eine anschließende Kontrolle deutete auf eine erhebliche Überladung hin, sodass eine Wiegung des Fahrzeugs veranlasst wurde. Im Ergebnis wurde eine Überladung von 28 Prozent festgestellt. Das Fahrzeug war um 980 Kilogramm überladen. Im weiteren Verlauf der Kontrolle und Durchsicht der ausländischen Fahrzeugdokumente stellten die Beamten zudem fest, dass für das Fahrzeug kein gültiger Versicherungsschutz bestand.
Dem 20-jährigen Fahrzeugführer sowie seinen beiden Mitfahrern wurde die Weiterfahrt untersagt. Die Fahrzeugschlüssel wurden sichergestellt. Es wurden mehrere Verkehrsordnungswidrigkeiten und Straftaten gegen den Fahrzeugführer eingeleitet.
Weiterfahrt untersagt
Im Bereich Haverlah kontrollierten Beamte des Polizeikommissariats Salzgitter-Bad gegen 10:45 Uhr ein Pkw-Anhänger-Gespann. Dabei wurde festgestellt, dass die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination die erlaubten 3.500 Kilogramm deutlich überschritt. Die hierfür erforderliche Fahrerlaubnis der Klasse BE konnte der 39-jährige Fahrzeugführer aus Salzgitter nicht vorweisen. Den Fahrzeugführer erwartet ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
Schlüssel sichergestellt
Beamte des Polizeikommissariats Salzgitter-Bad kontrollierten auf dem Gelände einer Tankstelle in der Braunschweiger Straße gegen 6:35 Uhr einen Transporter. Bei der Überprüfung stellten die Polizeibeamten fest, dass für das ausländische Fahrzeug kein Versicherungsschutz bestand und zudem keine Kraftfahrzeugsteuern im Inland entrichtet wurden. Den 38-jährigen Fahrer erwartet nun ein Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Auslandsfahrzeug-Pflichtversicherungsgesetz sowie das Kraftfahrzeugsteuergesetz. Die Weiterfahrt wurde untersagt und der Fahrzeugschlüssel sichergestellt.

