FDP gegen Änderung der Fraktions-Mindestgröße

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Die FDP-Ratsfraktion lehnt die geplante Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes ab. Foto: privat
Die FDP-Ratsfraktion lehnt die geplante Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes ab. Foto: privat | Foto: Marc Angerstein

Wolfenbüttel. Mit einem Antrag will die FDP den Rat der Stadt auffordern, sich gegen die geplante Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, nach der die Mindestgrößen der Fraktionen in kommunalen Vertretungen auf drei festgesetzt werden soll, abzulehnen. Dies teilte der FDP-Fraktionsvorsitzende Rudolf Ordon mit.


Mit einer Änderung der Kommunalverfassung wollen die Landtagsfraktionen der CDU und SPD laut Koalitionsvertrag Kommunalparlamente effektiver machen. Das soll dadurch geschehen, dass kleinere Parteien Fraktionen nur noch dann bilden können, wenn sie aus mindestens drei – bisher waren es zwei – Mitgliedern bestehen.

In den vergangenen Jahren haben die kleineren Parteien im Wolfenbütteler Rat durch viele ihrer Initiativen gezeigt, wie sie die Kommunalpolitik in Wolfenbüttel zum Wohle der Einwohner mitgestalten können, so Ordon. Eine Voraussetzung dafür war, dass der Fraktionsstatus ihnen Möglichkeiten gab, Informationen zu erlangen, Diskussionen in Gang zu setzen und durch Anträge die Wolfenbütteler Kommunalpolitik mitzugestalten. Der Fraktionsstatus sicherte ihnen darüber hinaus eine finanzielle Ausstattung zu, durch die eine effektive Ratsarbeit wesentlich erleichtert wurde.

Schwächung der Opposition


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Rudolf Ordon (FDP). Foto: regionalHeute.de



"Eine Einschränkung dieser Gestaltungsmöglichkeiten ist sachlich völlig unbegründet und ginge letztlich auch zulasten aller niedersächsischen Bürgerinnen und Bürger, natürlich auch zulasten der Wolfenbütteler Einwohner", erläutert der FDP-Fraktionsvorsitzende Rudolf Ordon. Nach den Kommunalwahlergebnissen vom September 2016 wären im Rat der Stadt Wolfenbüttel nur die Linke und die FDP betroffen, im Ortsrat Adersheim zum Beispiel auch die CDU. In niedersächsischen Kommunen, in denen Ortsräte sich aus fünf, sieben oder neun Personen zusammensetzen, wären von der Neuregelung auch SPD, Grüne, AFD und Wählergemeinschaften betroffen. Generell würde die Erhöhung der Fraktionsgröße in allen kommunalen Parlamenten die Opposition der kleineren Parteien schwächen.

Kleinere Parteien im Nachteil


Diese Schwächung steht im eklatanten Widerspruch zum Koalitionsvertrag, in dem es wörtlich heißt:
„Eine starke Demokratie braucht eine Opposition, die ihre Kontrollfunktion wirkungsvoll ausüben kann. Eine starke kommunale Selbstverwaltung ruht auf vielen Schultern. Mehrere tausend Amts- und Mandatsträgerinnen und Mandatsträger setzen sich täglich für ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger und für ihr Gemeinwesen vor Ort ein. Sie gewährleisten, dass bürgernahe Entscheidungen getroffen und Verwaltungsarbeit begleitet und kontrolliert wird. Diese unverzichtbare Basis des demokratischen Staatswesens wollen wir erhalten und stärken. Deshalb werden wir die Arbeit der ehrenamtlichen Kommunalpolitik unterstützen und die Repräsentanz und Handlungsfähigkeit der kommunalen Gremien und Organe erhöhen.“
Diesen Aussagen der niedersächsischen Regierungsparteien schließe sich die FDP-Fraktion uneingeschränkt an. Für sie sei es auch deshalb nicht nachvollziehbar, warum die Fraktionsgröße zulasten der kleineren Parteien verändert werden soll.

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