Fehlerhafte Hartz-IV-Bescheide - Sozialverband rät zum Widerspruch

Es lohne sich, gegen fehlerhafte Bescheide Einspruch einzulegen.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Anke Donner

Gifhorn. Im vergangenen Jahr wurden über 500.000 Widersprüche gegen Hartz-IV-Bescheide des Jobcenters eingelegt. Der Sozialverband Deutschland aus Gifhorn rät deshalb, Widerspruch einzulegen, wie dieser in einer Pressinformation mitteilt.


Oft treten in den Bescheiden immer wieder die gleichen Fehler auf. Welche das sind, verrät der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Gifhorn und rät Betroffenen, Widerspruch gegen einen fehlerhaften Bescheid einzulegen. Nicht immer sind Hartz-IV-Bescheide des Jobcenters korrekt: Im vergangenen Jahr haben über 500.000 Betroffene Widerspruch eingelegt. „Es lohnt sich, gegen einen fehlerhaften Bescheid vorzugehen, denn in vielen Fällen wird einem Widerspruch stattgegeben“, erklärt Christine Scholz aus dem Beratungszentrum in Gifhorn. Denn: Es treten immer wieder dieselben Fehler auf.

Die Gründe sind vielfältig


Häufig würden beispielsweise die Bedarfe für Unterkunft und Heizung nicht richtig ermittelt, weil Änderungen der geltenden Richtlinien von Städten und Gemeinden nicht beachtet werden. Oftmals würde auch das Einkommen falsch berechnet, weil abzusetzende Beträge nicht berücksichtigt würden. Zudem seien Personen oft unrechtmäßig einer Bedarfsgemeinschaft zugeordnet – etwa, wenn Hartz-IV-Empfänger zusammen in einer WG leben. Diese falsche Annahme führe dann zu einer Minderung des Regelsatzes. Weitere Fehler passierten regelmäßig bei Betriebsausgaben und Mehrbedarfen. „Es werden Betriebsausgaben von Selbstständigen nicht berücksichtigt. Auch Mehrbedarfe, die Schwangeren, Alleinerziehenden oder Personen zustehen, bei denen ein unabweisbarer, besonderer Bedarf vorliegt, werden vergessen“, weiß Scholz.


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