Region. Naturschutz, Umweltschutz und Artenschutz - Begriffe die nicht unbedingt als erstes mit der Jagd in Zusammenhang gebracht werden. Dennoch sorgen Jäger für eine eigenständige Naturverjüngung der Wälder, indem Wald und Wild in einem ausgeglichenen Verhältnis bleiben, wie Adrian Haack, Bewerber auf die CDU-Bundestagskandidatur kürzlich in einer Pressemitteilung berichtete. Darüber hinaus würden die Jäger die Polizei nach Wildunfällen unterstützen. Die Jagdsteuer hingegen sei in den verschiedenen Kommunen derzeit unterschiedlich geregelt. regionalHeute.de fragte nach wo eine Steuer erhoben wird und wo nicht.
So wurde die Jagdsteuer im Landkreis Wolfenbüttel durch einen Kreistagsbeschluss vom 4. März 2019 zum 31. März 2019 abgeschafft, wie der Landkreis Wolfenbüttel auf Nachfrage unserer Onlinezeitung berichtet. Während das Ehrenamt im Allgemeinen durch Vergünstigungen oder Zuschüsse seitens der öffentlichen Hand unterstützt werde, sehen die Jägerinnen und Jäger sich durch die Jagdsteuer finanziell belastet, hieß es in der Begründung des Antrages der CDU-Kreisfraktion. Darüber hinaus solle das Engagement der Jäger durch die Abschaffung der Steuer gewürdigt werden, um auch in Zukunft ehrenamtliche Jäger gewinnen zu können.
Auch die Stadt Braunschweig erhebt seit einem Ratsbeschluss aus dem Jahr 2004 keine Jagdsteuer mehr, da diese nicht mehr als zeitgemäß angesehen wurde, so die Stadt Braunschweig. So würde die Pflege von Wild und Wald bei der Jagdausübung überwiegen, womit die Jäger vor allem im Interesse der Allgemeinheit tätig seien. Da die Jagdsteuer überdies nur geringe Einnahmen eingebracht hatte, die aber einen erheblichen bürokratischen Aufwand erforderte, entschied man sich die Jagdsteuer rückwirkend zum 1. April 2004 aufzuheben. Das jährliche Aufkommen der Jagdsteuer in Braunschweig unmittelbar vor ihrer Abschaffung habe im Jahr 2003 lediglich 6.593 Euro betragen.
Ebenso wird in der Stadt Wolfsburg keine Jagdsteuer erhoben.
Hier werden Jäger zur Kasse gebeten
Anders im Landkreis Gifhorn. Dennoch wurde hier der Jagdsteuersatz seit dem 1. Januar 2020 von 15 auf 10 Prozent des Jagdwertes gesenkt. Damit liege der Landkreis Gifhorn unter dem Durchschnittswert, wie dieser gegenüber regionalHeute.de mitteilt. Die Jagdsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer im Sinne von Artikel 105 Abs. 2 a Grundgesetz. Aufwandsteuern würden eine über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehende Verwendung von Einkommen und Vermögen erfassen, sie stellen also auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ab. Nach allgemeiner Auffassung in der Rechtsprechung erfülle die Besteuerung des Jagdrechts diese Voraussetzung. Die Jagdsteuer werde als traditionelle Aufwandssteuer angesehen, denn die Ausübung des Jagdrechts erfordere in aller Regel nach wie vor die Aufwendung erheblicher finanzieller Mittel wie zum Beispiel zu leistende Jagdpacht, Wildschadenverhütungsmaßnahmen und Wildschadenersatz. Die Jagdausübung bringe damit zugleich eine besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck.
Dabei dürfe die Jagdsteuer nicht mit der in Niedersachsen an das Land abzuführenden Jagdabgabe aller Jagdscheininhaber verwechselt werden. So seien nur die Jagdausübungsberechtigten (Jagdpächter und Eigenjagdbesitzer) steuerpflichtig, nicht aber alle Inhaber von Jagdscheinen. Besteuerungsgrundlage sei dabei der Jagdwert. Bei verpachteten Jagden würden als Jagdwert der von der Pächterin oder dem Pächter aufgrund des Pachtvertrages für ein Pachtjahr zu entrichtende Pachtpreis einschließlich Umsatzsteuer (sowie vertragliche und freiwillige Nebenleistungen) gelten.
Aus dem allgemeinen Haushalt würden zirka 70.000 Euro bereitgestellt, um verstärkt Maßnahmen finanziell zu unterstützen, die der Natur, der Umwelt und der Jagd zugutekommen. Dies entspreche ungefähr der Summe der Jagdsteuereinnahmen, die dem Haushalt nach Abzug der Verwaltungskosten zufließen. Damit würden indirekt die steuerpflichtigen Jagdpächter und Eigenjagdbesitzer das jagdliche Umfeld der heimischen Jäger unterstützen, wie es weiter in der Mitteilung heißt.
Zu diesen Maßnahmen würden auch Zuschüsse unter anderem für Maßnahmen zur Verbesserung von Biotopen, Zuschüsse für Anpflanzung von Hecken und Maßnahmen zur Verbesserung der Lebens- und Nahrungsangebote von Tieren zählen. Bereits in den letzten Jahren wären auch schon regelmäßig besondere Maßnahmen und Projekte sowie die Arbeit der Jägerschaft unterstützt worden. So seien zum Beispiel die Prävention von Wildunfällen durch die Anschaffung von blauen Wildunfallreflektoren oder Zuschüsse zur Förderung der Bejagung von invasiven Arten gewährt worden.
Auch der Landkreis Helmstedt erhebt eine Jagdsteuer. Im Rahmen einer defizitären Haushaltssituation seien die Kommunen gesetzlich verpflichtet, alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen, so der Landkreis. Die Erhebung der Jagdsteuer sei die einzige eigene Steuerertragsart, deren Aufkommen dem Landkreis zustehe. Steuerpflichtig sei dabei, wer das Jagdrecht ausübe oder durch Dritte ausüben lasse. Nur die Ausübung des Jagdrechtes in nicht verpachteten Jagdbezirken des Bundes oder des Landes sowie auf Grundstücken, die diesen Jagdbezirken angegliedert worden sind, sei steuerfrei. Die Steuer werde jährlich erhoben und betrage 15 Prozent des Jagdwertes.
Das Gleiche gilt für den Landkreis Peine. Hier beträgt die Steuer 20 Prozent des Jagdwertes.
Die Stadt Salzgitter und der Landkreis Goslar äußerten sich bisher nicht auf Anfrage von regionalHeute.de.
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