Fraktion-Mindestgröße: Das sagen die betroffenen Parteien

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Mit dem Verlust des Fraktionsstatus droht auch eine Beschränkung der Rechte. Symbolfoto: Anke Donner
Mit dem Verlust des Fraktionsstatus droht auch eine Beschränkung der Rechte. Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Hannover/Helmstedt. Die neue niedersächsische Landesregierung hat kürzlich bekannt gegeben, dass sie die Kommunalparlamente effektiver machen wolle. Unter anderem soll die Mindestgröße von Fraktionen von zwei auf drei Mitglieder heraufgesetzt werden. Für die kleineren Parteien könnte das zum Problem werden.


regionalHeute.de fragte bei den Fraktionen an, die derzeit in Stadtrat oder Kreistag nur zwei Mitglieder haben und somit ihren Fraktionsstatus verlieren würden, was die Entscheidung aus Hannover für kleinere Parteien bedeuten würde. Außerdem wollten wir wissen, was ihrer Meinung nach die eigentlichen Beweggründe der Landesregierung für die Gesetzesänderung sein könnten?

Lars Alt, FDP-Fraktion im Helmstedter Kreistag:


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Lars Alt. Foto: FDP



"Die geplante Anhebung der Mindestgröße von Fraktionen ist für mich nichts Geringeres als ein Anschlag auf die kommunale Demokratie. Die große Koalition in Hannover will ihre Dreiviertelmehrheit im Landtag dazu ausnutzen, um Minderheitenrechte einzuschränken und kleine sowie mittelgroße Parteien massiv zu schwächen. Ohne Fraktionsstatus sind Fraktionen noch nicht einmal in den Ausschüssen stimmberechtigt. Damit wird auch das Engagement in Wählervereinigungen und anderen Bürgerinitiativen unattraktiv.

Von einer mangelnden Arbeitsfähigkeit und Zersplitterung kommunaler Gremien kann keine Rede sein. Vielmehr profitiert die kommunale Gesellschaft von der Vielfalt der Meinungen. Ich halte die angestrebte Regelung auch nicht für verfassungskonform. Die Anforderungen an die Fraktionsstärke sollen - auch anders als in anderen Bundesländern - losgelöst sein von der Größe der kommunalen Vertretung. Dies bedeutet, dass in vielen Stadt- und Gemeinderäten deutlich zweistellige Ergebnisse erzielt werden müssen, um einen Fraktionsstatus zu erhalten. Solche Wahlergebnisse sind für einen Fraktionsstatus noch nicht einmal im Landtag oder Bundestag erforderlich - obwohl dort noch deutlich höhere Anforderungen an die Funktionsfähigkeit eines Parlamentes zu stellen sind. Sollten SPD und CDU dieses Gesetz verabschieden, bedeutet dies einen massiven Eingriff in unsere Arbeit vor Ort. Ich werde deshalb auch als Mitglied des FDP-Landesvorstandes eine entsprechende Klage anregen."

Dr. Dr. Jozef Rakicky, AfD-Fraktion im Helmstedter Kreistag:
"Nach den herben Verlusten, die die sogenannte Altparteien der GroKo bei der Kommunalwahl im Herbst 2016 als Folge ihrer Politik hinnehmen mussten, wurden bereits im Frühjahr 2017 die ersten Tendenzen zur Änderung des Wahlsystems (z.B. Im NLT-Aktuell 13/2017) laut. Dabei wurde dieses Wahlsystem mit seiner antidemokratischen, kleinere Parteien benachteiligenden De facto Auswirkung aus gutem Grund auf Bundesebene seit 1987 und aktuell auch in Niedersachsen durch das Hare-Niemeyer-Verfahren ersetzt. Die Berechnung nach d'Hont führt zu einer Begünstigung der großen Parteien. Man will "stabile Verhältnisse", um unter sich bleiben zu können. Andere nur, wenn es sich beim besten Willen nicht vermeiden lässt."


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