Frauenhäuser: Land regelt Finanzierung bis 2026

Gleichstellungsministerin Daniela Behrens: "Mit der neuen "Gewaltschutzrichtlinie" können wir das Frauenunterstützungssystem weiter ausbauen".

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Anke Donner

Niedersachsen. Die Anzahl der Einrichtungen, die von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder unterstützen, kann im Haushaltsjahr 2022/2023 weiter ausgebaut werden. Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurden die Weichen für die weitere Förderung und den Ausbau gestellt. Das geht aus einer Pressemitteilung des Sozialministeriums hervor. Die Fördergelder kommen den existierenden 43 niedersächsischen Frauenhäusern sowie drei neuen Häusern, den 46 Gewaltberatungsstellen und den 29 Beratungs- und Interventionsstellen (BISS) zugute. Außerdem soll das Landesgeld dazu verwendet werden, Qualitätsstandards in der Betreuung der Frauen weiter zu verbessern.



Die neue "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind" wird in Kürze veröffentlicht und zum 01. Januar rückwirkend in Kraft treten. Sie regelt bis Ende 2026 die finanzielle Förderung des Landes für Frauenhäuser, Gewaltberatungsstellen sowie die BISS. "Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist nach wie vor ein schwerwiegendes Problem - bundesweit wie auch hier in Niedersachsen", so Gleichstellungsministerin Daniela Behrens. "Seit 2016 sind die Mittel im Bereich der freiwilligen Leistungen des Landes für das Gewaltunterstützungssystem von 5,897 Millionen Euro kontinuierlich auf nunmehr 9,73 Millionen Euro in 2023 erhöht worden", betont Behrens. "Mit der erneuerten Richtlinie ist es uns möglich, die Förderung der Frauenunterstützungseinrichtungen gerecht und transparent zu gestalten. Sie schafft durch eindeutige Regelungen Klarheit", betont die Gleichstellungsministerin.


Neben der Qualität der Arbeit solle in Zukunft der Maßstab der Berechnung der freiwilligen Landesförderung jeweils die Anzahl der in den Frauenhäusern vorhandenen Frauenhausplätze sein. Die psychosoziale Beratung und Begleitung soll durch staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen, Sozialpädagoginnen oder durch Mitarbeiterinnen mit gleichwertiger Ausbildung ausgeübt werden. Die Richtlinie fördere zudem einen Personalschlüssel in den Frauenhäusern von 1:8 und gewährt eine Basispauschale pro Haus bis zu acht Plätzen von 10.000 Euro und ab neun Plätzen von 12.000 Euro für Honorar- und Sachkosten. Die Fallpauschale bei BISS wird von 60 auf 62 Euro angehoben, womit der wegfallende Migrationszuschlag integriert werde. Ergänzend werden auch andere flankierende Projekte in den nächsten Jahren fortgesetzt.


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