G-20-Urteil: Das sagen unsere Bundestagskandidaten dazu

von Frederick Becker


Symbolfoto: Werner Heise
Symbolfoto: Werner Heise | Foto: Werner Heise

Peine. Ein Hamburger Amtsgericht hat jüngst einen Niederländer im Zusammenhang mit den G-20-Krawallen zu zwei Jahren und sieben Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Wir fragten unsere Bundestagskandidaten nach ihrer Meinung zu dem Urteil.


Dem 24-Jährigen werden Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, gefährliche Körperverletzung, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und schwerer Landfriedensbruch zur Last gelegt. Die Staatsanwaltschaft hatte lediglich ein Jahr und acht Monate gefordert.

Das meinen die Kandidaten:


Hubertus Heil (SPD):

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Hubertus Heil. Foto: Frederick Becker



"Da bitte ich um Verständnis, Justizurteile möchte ich nicht kommentieren."

Klaus Brinkmann (Linke):

"Ich halte dieses Urteil für angemessen."

Holger Flöge (FDP):

"Es ist schwierig, ein solches Urteil zu kommentieren, ohne die Details zu kennen. Mit allem Vorbehalt deshalb meine Meinung: Ein Haftstraße ohne Bewährung ist im vorliegenden Fall, auch unter Beachtung der Begleitumstände, nachvollziehbar. Wer vorsätzlich schwere Verletzungen bei Polizisten herbeizuführen versucht, kann in meinen Augen nicht mit einer Bewährungsstrafe angemessen belangt werden. Die Länge der Haftstrafe kann ich nachvollziehen. Es kommt zwar selten vor, dass ein Gericht im Strafmaß über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinausgeht, ist aber nicht abwegig."

Ingrid Pahlmann (CDU)

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Ingrid Pahlmann. Foto: CDU



"Der angeklagte Niederländer wurde des schweren Landfriedensbruchs, besonders schweren Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und des Widerstands für schuldig befunden. In diesem Fall wäre sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren möglich gewesen. Das Urteil ist also deutlich - sicher hart, aber durchaus noch im Rahmen. Abschreckende Urteile sind im Übrigen auch ein Teil von Gewaltprävention.

Ich unterstütze folglich das Ansinnen des Richters, sich schützend vor unsere Einsatzkräfte zu stellen. Denn klar ist: Polizisten sind kein Freiwild- sie haben allerdings genausowenig einen Freibrief. Entsprechend müssen sich auch die angeklagten Polizisten ihrem Prozess stellen. Denn für alle Beteiligten gelten unsere Gesetze gleichermaßen. Die juristische Aufarbeitung ist noch lange nicht beendet, und sie muss ergänzt werden um die politische Debatte über mögliche Fehleinschätzungen in Hamburg und sich daraus ergebende Lehren. Das werden wir von Bundesseite aus Aufmerksam verfolgen."


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