Der Fall Josephine R.: Urteil gegen Ex-Lebensgefährtin gefallen

Das Amtsgericht Braunschweig hat im Fall Josephine R. ein Urteil gegen deren ehemalige Lebensgefährtin gesprochen.

von


Symbolfoto
Symbolfoto | Foto: Pixabay

Mehr regionalHeute.de bei Google sehen?

Jetzt als bevorzugte Quelle festlegen

Braunschweig. Im Prozess gegen die ehemalige Lebensgefährtin von Josephine R. ist am Montag am Amtsgericht Braunschweig das Urteil gefallen. Nach Informationen des NDR wurde die inzwischen 32-Jährige zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.



Die Frau musste sich wegen falscher Verdächtigung, uneidlicher Falschaussage und Freiheitsberaubung verantworten. Mit ihren früheren Aussagen soll sie maßgeblich dazu beigetragen haben, dass die Mutter und der Stiefvater von Josephine R. wegen schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten verurteilt worden waren. Beide wurden später in einem neuen Verfahren freigesprochen.

Angeklagte räumt Falschaussagen ein


Im Prozess soll die 32-Jährige eingeräumt haben, dass ihre damaligen Aussagen falsch waren. Die schweren Missbrauchsvorwürfe gegen die Mutter und den Stiefvater ihrer Ex-Freundin habe es nicht gegeben. Nach Angaben des NDR sagte sie im Gericht zu den zu Unrecht beschuldigten Eltern: „Was ich über sie gesagt habe, war falsch.“

Die Angeklagte war zuvor selbst zu sechs Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt worden, nachdem sie sich als Beteiligte an den von Josephine R. geschilderten Taten dargestellt und ein entsprechendes Geständnis abgelegt hatte. Später widerrief sie ihre Aussagen.

Staatsanwalt kündigt Anklage gegen Josephine R. an


Im Prozess wurde zudem bekannt, dass gegen Josephine R. ein gesondertes Strafverfahren läuft. Laut NDR soll die Staatsanwaltschaft am Montag angekündigt haben, Josephine R. anzuklagen.

Themen zu diesem Artikel


Justiz