Braunschweig. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat Teile von Auflagen für nichtig erklärt, die die Stadt Braunschweig als Versammlungsbehörde für eine für Freitag geplante Kundgebung der NPD verfügt hatte. Das teilte die Stadt am Donnerstag mit.
Konkret ging es um das Verbot von Kleidungsstücken mit Schriftzügen, die durch Verdecken Abkürzungen verbotener NS-Organisationen ergeben, sowie um das Verbot von Parolen, die darauf abzielen, verbotene Parteien und Vereine der NS-Zeit zu verherrlichen oder wiederzubeleben.
Das Gericht sah darin unzulässige Eingriffe in die Versammlungsfreiheit.
Die Stadt Braunschweig legte umgehend Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein, das diese jedoch zurückwies und sich der Einschätzung des Verwaltungsgerichts anschloss.
Ordnungsdezernent Tobias Pollmann sagte, man bedauere diese Entscheidung, haben sie allerdings zu akzeptieren. "Der Beschluss zeigt, wie eng die Grenzen sind, die das Versammlungsrecht uns zieht, Vorgaben für Versammlungen zu machen oder diese einzuschränken, selbst wenn es um so problematische und sensible Themen geht", so Pollmann.
Gericht kippt Auflagen für NPD-Kundgebung in Braunschweig
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat Teile von Auflagen für nichtig erklärt, die die Stadt Braunschweig als Versammlungsbehörde für eine für Freitag geplante Kundgebung der NPD verfügt hatte.
NPD (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

