Gesetzesänderung für faire Behandlung im Katastrophenschutz

Freistellungsmöglichkeiten im Katastrophenschutz sollen an das Niedersächsische Brandschutzgesetz angepasst werden. Aktuell werden Helfer noch unterschiedlich behandelt.

Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Axel Otto

Region. Der Einsatz während des Weihnachtshochwassers hat wieder einmal gezeigt, wie sehr wir auf die Hilfe der vielen freiwilligen Mitarbeiter des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste angewiesen sind. Die CDU-Landtagsfraktion setzt sich deswegen für eine gerechtere Behandlung der ehrenamtlichen Helfer im Katastrophenschutz ein und präsentiert einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes, auch bekannt als Helfergleichstellungsgesetz. Dies teilt die CDU-Landtagsabgeordnete Veronika Bode mit.



„Aktuell besteht eine Ungleichbehandlung zwischen den Freistellungsmöglichkeiten für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr und denen, die im Katastrophenschutz oder erweiterten Rettungsdienst ehrenamtlich tätig sind. Der vorliegende Gesetzentwurf strebt eine Gleichstellung an, indem die Freistellungsregelungen aus dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz auf den Katastrophenschutz übertragen werden“, sagt sie Stellvertretene Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Veronika Bode.

Veronika Bode (MdL, CDU)
Veronika Bode (MdL, CDU) Foto: Privat


Faire Bedingungen ermöglichen


Die vorgeschlagene Gesetzesänderung zielt darauf ab, Ehrenamtliche im Katastrophenschutz und erweiterten Rettungsdienst umfassender von Arbeitspflichten freizustellen. Durch die Anpassungen sollen Teilnehmer an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen sowie Personen, die durch niedersächsische Leitstellen oder Einsatzleitungen zur Unterstützung bei der Abwehr konkreter Gefahren alarmiert werden, von Lohnfortzahlungs- und Erstattungsansprüchen profitieren.

„Ich erwarte, dass diese Gesetzesänderung zu Mehrkosten für den Landeshaushalt führen wird. Die genaue Höhe der Kosten ist derzeit schwer abzuschätzen, wird aber im Bereich ähnlicher Initiativen in anderen Bundesländern verortet“, so Bode weiter.

„Insgesamt strebt die CDU-Fraktion mit diesem Gesetzentwurf eine gerechtere Behandlung aller ehrenamtlich Tätigen im Bereich des Katastrophenschutzes an und setzt sich nachdrücklich für die Anerkennung und Wertschätzung der unverzichtbaren Arbeit dieser engagierten Bürgerinnen und Bürger ein“, so Bode abschließend.


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