Niedersachsen. Die Niedersächsische Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens, und die Niedersächsische Justizministerin, Dr. Kathrin Wahlmann, haben am heutigen Montag gemeinsam das Lagebild der Polizei und der Justiz „Organisierte Kriminalität in Niedersachsen 2025“ vorgestellt. Das teilen die beiden Ministerien in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit.
Die Polizei Niedersachsen führte im Jahr 2025 insgesamt 48 Ermittlungsverfahren im Bereich Organisierte Kriminalität (OK). Zuzüglich 17 weiterer Ermittlungskomplexe durch Zoll (11), Bundespolizei (5) und BKA (1) wurden im Auftrag niedersächsischer Staatsanwaltschaften insgesamt 65 OK-Verfahren bearbeitet. Hierbei ging es zum größten Teil um den internationalen Rauschgifthandel und -schmuggel (23 Verfahren).
635 Tatverdächtige aus 41 Staaten
Insgesamt wurde in den 65 OK-Verfahren gegen 635 Tatverdächtige aus 41 verschiedenen Staaten ermittelt. Tatverdächtige deutscher Nationalität stellen dabei mit 36,38 Prozent den größten Anteil.
Der hochgerechnete Gesamtschaden der Organisierten Kriminalität lag im Jahr 2025 mit 48,85 Millionen Euro über dem Wert des Vorjahres, jedoch deutlich unter dem Schadensniveau bis 2023. Der geschätzte Ertrag bleibt mit 27,72 Millionen nahezu konstant. Durch die Sicherheitsbehörden wurde eine Summe in Höhe von etwa 5 Millionen Euro abgeschöpft. Finanz- und Vermögensermittlungen mit einem Schwerpunkt im Bereich der Kryptowährungen bleiben ein Schwerpunkt bei der Verfolgung Organisierter Kriminalität.
Angriff auf die Gesellschaft
Innenministerin Daniela Behrens erklärt: „Organisierte Kriminalität ist nicht nur ein Angriff auf einzelne Opfer. Sie stellt vielmehr einen Angriff auf die Regeln unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens dar und wirkt sich erheblich auf die objektive und subjektive Sicherheit in unserem Land aus."
Schwerpunkt Drogen
Der alles überragende Bearbeitungsschwerpunkt sowohl auf Seiten der Polizei als auch auf der der Justiz lag 2025 erneut mit 23 OK-Verfahren in der Bekämpfung der internationalen Rauschgiftkriminalität. Kriminelle Drogenbanden agieren im Wesentlichen überregional und international. Daher arbeiten die niedersächsischen Polizeibehörden weiterhin eng mit den Bundesbehörden wie dem Bundeskriminalamt (BKA) und internationalen Partnern zusammen.
Insbesondere im Bereich der Rauschgiftkriminalität nutzen kriminelle OK-Gruppierungen Vertriebsmöglichkeiten über Seewege sowie über das Internet und Darknet.
Betrug und Geldwäsche durch Clans
Grundsätzlich handelt es sich bei Clankriminalität um ein separat zu betrachtendes Phänomen, welches jedoch Schnittmengen mit Organisierter Kriminalität aufweist. Im Jahr 2025 wurden im Bereich der Organisierten Kriminalität acht Ermittlungsverfahren gegen 102 Tatverdächtige mit Clanbezügen geführt. Die Hauptaktivität lag mit 62 Prozent im Bereich der Wirtschaftskriminalität. Hierbei wurde unter anderem wegen verschiedener Betrugsarten und Geldwäsche ermittelt.
Dynamik erschwert Ermittlungen
Im Jahr 2025 wurden – wie bereits im Vorjahr – vier OK-Verfahren im Bereich Cybercrime geführt. Die geringe Anzahl an OK-Verfahren in diesem Deliktsbereich ist darauf zurückzuführen, dass viele durch die Fachdienststellen geprüfte Cybercrime-Sachverhalte nicht den Kriterien der OK-Definition entsprechen. Regelmäßig handelt es sich um dynamische, projektbezogene Täterstrukturen ohne feste Gruppierungen, wodurch eine Einstufung als Organisierte Kriminalität erschwert wird.
Zur Kenntnis zu nehmen sei eine zunehmende Professionalisierung krimineller Dienstleistungen im Sinne von „Crime-as-a-Service“. Die beteiligten Personen agieren häufig weltweit verteilt, ohne persönliche Verbindung oder Kenntnis der Gesamtstruktur. Ihre Zusammenarbeit ist meist projektbezogen und temporär. Diese dezentralen und flexiblen Täterkonstellationen erschweren die Strafverfolgung und erfordern eine verstärkte grenzüberschreitende Kooperation sowie eine kontinuierliche Anpassung der Ermittlungsstrategien.
Die richtigen Antworten finden
Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann: „Auch die Organisierte Kriminalität agiert im Netz – und der Staat muss darauf die richtigen Antworten geben. Kriminelle nutzen digitale Technologien, um Menschen zu betrügen, Unternehmen zu schädigen und ganze Institutionen anzugreifen. Wir dürfen ihnen das Feld nicht überlassen"
Türken im Visier
Unter das Phänomen Türkischstämmige Organisierte Kriminalität fallen gemäß der aktuell gültigen Arbeitsdefinition des Bundeskriminalamts deliktsübergreifend tätige, international vernetzte Gruppierungen. Die Anführer oder hochrangige Mitglieder besitzen ausschließlich oder auch die türkische Staatsangehörigkeit und agieren vom Hoheitsgebiet der Türkei aus oder sind zumindest ursprünglich dort beheimatet beziehungsweise vernetzt. Eine Auffälligkeit dieses Phänomenbereichs ist die ausgeprägte Gewaltbereitschaft, Affinität zu Waffen sowie die Nutzung sozialer Medien zur Selbstdarstellung und Verherrlichung von Straftaten.
Gewalt als Dienstleistung
Im Rahmen des Phänomens „Crime-as-a-Service“ (CaaS) wird über den Bereich Cybercrime hinaus festgestellt, dass kriminelle Gruppierungen spezifische Handlungen an Dienstleistende auslagern. Eine hervorzuhebende Ausprägung von „CaaS“ ist „Violence-as-a-Service“ (VaaS). Dabei werden zumeist unerfahrene Jugendliche und junge Erwachsene im Internet für die Begehung von schwersten Gewalthandlungen angeworben. Typische Deliktsfelder sind Gewalt gegen Personen sowie Gewaltanwendungen gegen Gebäude unter Einsatz von Spreng- oder Brandvorrichtungen sowie Schusswaffen.
In Niedersachsen werden zunehmend Straftaten bekannt, die Überschneidungen mit Türkischstämmige Organisierte Kriminalität und „Violence-as-a-Service“ aufweisen. Die Bezüge zu diesen Phänomenen sowie zur Organisierten Kriminalität zeichnen sich derzeit immer deutlicher ab und werden auch zukünftig Gegenstand von Ermittlungen sein. Für das Jahr 2025 findet sich allerdings noch kein Verfahren in der Statistik, das eindeutig der Türkischstämmigen OK zugeordnet wurde.

