Gewalt gegen Einsatzkräfte: Bodycams auch für die Feuerwehr?

Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens hatte am Donnerstag neue Zahlen vorgelegt. Die CDU fordert nun Konsequenzen.

Die Polizei arbeitet schon länger mit sogenannten Bodycams. Archivbild
Die Polizei arbeitet schon länger mit sogenannten Bodycams. Archivbild | Foto: Alexander Dontscheff

Niedersachsen. Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens hat am Donnerstag das Lagebild „Gewalt gegen Einsatzkräfte 2023“ vorgestellt. Demnach stagniert die Fallzahl auf hohem Niveau. Betroffen sind vor allem Polizisten. Die CDU-Fraktion im Landtag bewertet die Zahlen in einer Pressemitteilung und hat eine konkrete Forderung: Bodycams auch für Feuerwehr und Rettungsdienst.



"Jede Straftat ist eine zu viel und die Justiz muss hier hart und schnell durchgreifen. Beschleunigte Strafverfahren sind besonders gut geeignet als schnelle und konsequente Reaktion des Rechtsstaates, um Gewalt gegen Einsatzkräfte schnellstmöglich zu ahnden", erklärt der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Sebastian Lechner. Es müsse eine klare Ansage von Seiten der Justizministerin geben, hier so weit wie möglich im Wege beschleunigter Verfahren zu Strafurteilen zu kommen.

Die Rechtsgrundlage fehlt


Auch müsse die Innenministerin endlich konkrete Maßnahmen zum Schutz der Einsatzkräfte ergreifen. Es sei nicht nachvollziehbar, dass Polizisten mit Bodycams geschützt werden, Verwaltungskräfte und Ehrenamtler aber nicht, weil dafür die Rechtsgrundlage fehle. „Wir haben das mit unserem Antrag gefordert und auch die letzte Anhörung im Innenausschuss zu diesem Thema hat ergeben, dass sich insbesondere die Feuerwehr einen verbesserten Schutz durch Bodycams und Fahrzeugkameras wünscht“, so Lechner.

"Wichtiger Beitrag zur Beweissicherung"


Im Zuge mit der anstehenden Novellierung des Brandschutzgesetzes müsse endlich eine Rechtsgrundlage geschaffen, so dass Ehrenamtliche zukünftig flexibel entscheiden können, ob und wann sie sich durch Kameras schützen. „Kamerabilder sind auch ein wichtiger Beitrag zur Beweissicherung und dies ist wiederum eine gute Voraussetzung, Strafverfahren im beschleunigten Verfahren durchführen zu können“, so der Fraktionsvorsitzende abschließend.


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