Geywitz schlägt beschleunigte Bauplanung vor

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) will mit einer Novelle des Baugesetzbuchs die Bauplanung und Ausweisung von neuem Bauland deutlich beschleunigen.

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Klara Geywitz am 08.12.2023
Klara Geywitz am 08.12.2023 | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Berlin. Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) will mit einer Novelle des Baugesetzbuchs die Bauplanung und Ausweisung von neuem Bauland deutlich beschleunigen. "Wir wollen das Baugesetzbuch weiterentwickeln", sagte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) der "Welt am Sonntag".


"Es soll praxisnäher werden und schnellere Verfahren ermöglichen." Ein Entwurf für eine Novelle sei in Arbeit. "Wir führen Fristen ein, um Planungszeiten in Deutschland deutlich zu reduzieren", so Geywitz weiter. "Bebauungspläne sollen künftig in zwölf Monaten erstellt werden. Umweltberichte werden in ihrem Umfang reduziert und verständlicher", kündigte die Ministerin an.

Auch das Bauen innerhalb von Städten solle einfacher werden. "So sollen Ausnahmegenehmigungen etwa für Aufstockungen einfacher erteilt, Baulücken besser genutzt und Gebäude in innerstädtischen Lagen leichter umgenutzt werden können", sagte die Ministerin der Zeitung. Zusätzlich will Geywitz den Städten und Gemeinden schärfere Instrumente gegen Baulandspekulation an die Hand geben.

"Spekulation mit Boden schadet der Gesellschaft. Unsere Novelle wird einige Vorschläge enthalten, wie Kommunen Bodenpolitik für die ganze Gesellschaft machen können", sagte die Ministerin. Im Zuge sprunghaft gestiegener Zinsen und sinkender Immobilienpreise liegen zurzeit viele Bauprojekte auf Eis. Einige Entwickler hatten auf weiter steigende Werte und Verkaufserlöse gewettet.

Der Deutsche Städtetag sieht darin ein wachsendes Problem. "Wir können es uns nicht leisten, dass wertvolle Flächen jahrelang brach liegen und nicht für Bauprojekte genutzt werden", sagte Hartmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Städtetags, der "Welt am Sonntag". "Deswegen sollten die Städte künftig das Baugebot leichter anwenden können." Mit diesem Instrument können die Kommunen Unternehmen oder Privatpersonen verpflichten, innerhalb einer bestimmten Frist zu bauen.

"Am besten ist immer noch, wenn es gelingt, Bauland im Schulterschluss von Städten, Grundstückseigentümern und Projektträgern zu entwickeln", so Dedy weiter. "Wenn das aber nicht gelingt, müssen die Städte handeln können. Dafür muss das Baugebot bei der anstehenden Novelle des Baugesetzbuches konsequent vereinfacht und praxisgerecht ausgestaltet werden."


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