Aldi-Brandstiftung in Gamsen: Täter bekommen Freizeitarrest

Nach dem Brand mit Millionenschaden ist das Urteil für die Jugendlichen gefallen. Doch wer zahlt nun?

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Aldi-Brand im Juni 2023. Kaum vorstellbar, dass hier noch kurz zuvor ein gut besuchter Markt stand. (Archiv)
Aldi-Brand im Juni 2023. Kaum vorstellbar, dass hier noch kurz zuvor ein gut besuchter Markt stand. (Archiv) | Foto: Kreisfeuerwehr Gifhorn/ Bjarne Wegmeyer

Gifhorn. Im Juni vergangenen Jahres brannte der Aldi-Markt in Gamsen komplett nieder. Nach kurzer Zeit konnte die Polizei zwei Jugendliche Tatverdächtige ermitteln. Sie hatten den Brand verursacht, nun ist das Urteil gefallen. regionalHeute.de sprach darüber mit der Direktorin des Amtsgerichts Gifhorn, Dr. Melanie Kieler.



Der Brand war am 11. Juni gegen 16 Uhr ausgebrochen und hatte einen Schaden in Millionenhöhe hinterlassen. Da es sich bei den nun Verurteilten um zwei Minderjährige handelt (beide 14), kam es zu einer Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Gegenüber dem zuständigen Amtsrichter hätten sich die beiden Beschuldigten allerdings einsichtig gezeigt und ihre Schuld eingeräumt.

Die Schüler hatten hinter dem Aldi "gezündelt". Dann sei das Feuer außer Kontrolle geraten. Mit einem solchen Ausmaß hätten die Jugendlichen nicht gerechnet und hätten dies auch nicht beabsichtigt. Eine Erklärung, die laut Polizei und Amtsrichter glaubhaft erschien. Dies spielt nun auch bei der Beurteilung des Falls eine entscheidende Rolle.

Wer kommt für den Schaden auf?


Für die Schüler und ihre Familien dürfte die Einschätzung des Amtsrichters eine große Erleichterung sein. Er kam zu dem Schluss, dass es sich um eine fahrlässig verursachte Brandstiftung gehandelt habe. Ein wichtiger Punkt, denn nun wird die Versicherung für den Schaden aufkommen. Hätte hier eine vorsätzliche Handlung unterstellt werden können, dann hätte der Millionenschaden von den Beschuldigten beglichen werden müssen.

Doch ganz ohne Strafe kamen die beiden Jugendlichen nicht davon. Nach einer umfangreichen Belehrung verhängte das Amtsgericht einen Freizeitarrest. Dies stellt zwar im Jugendstrafrecht noch eine recht milde Maßnahme dar, soll aber die schwere des Vergehens vor Augen führen. Im Rahmen des Freizeitarrestes wurden die Verurteilten in einer Einrichtung untergebracht und durfte diese nicht verlassen. In der Regel handelt es sich dabei um ein bis drei Tage Arrest. Es soll einen Vorgeschmack darauf geben, wie sich ein "echter Justizvollzug" anfühlt.


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