Gifhorn. Wie regionalHeute.de bereits am Freitag berichtete, verzögert sich die Verhandlung um die Eigentumsverhältnisse des ehemaligen Klinikgeländes. Klaas Endler, Pressesprecher des zuständigen Oberlandesgericht in Celle, erläutert auf Anfrage von regionalHeute.de, wieso es dazu gekommen ist und unter welchen Bedingungen die Verhandlung fortgesetzt wird.
Für die insolvente Offizin AG wurde zwischenzeitig ein Insolvenzverwalter bestellt. Das habe zur Folge, dass die Verfügungsbefugnis auf diesen übergegangen sei, erklärt Endler. In diesem Fall sehe das Gesetz eine Unterbrechung des Rechtsstreites vor. Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet wird, könne das Verfahren nur unter bestimmten Voraussetzungen fortgeführt werden, so Endler, "wenn zum Beispiel der Kläger die Aussonderung des Gegenstands aus der Insolvenzmasse begehrt oder eine abgesonderte Befriedigung neben dem Insolvenzverfahren beantragt wird. Ansonsten bleibt der Prozess weiterhin unterbrochen", erklärt er.
Hintergrund
Die Offizin AG erwarb das Gelände von der Helios Klink, zahlte jedoch nur eine Rate. Daraufhin trat Helios vom Kaufvertrag zurück. Das löste den Rechtsstreit aus, der bis heute nicht geklärt ist.
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