BIG: Oberverwaltungsgericht hebt Urteil auf


Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am vergangenen Mittwoch ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Braunschweig aufgehoben. Symbolfoto: Pixabay
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am vergangenen Mittwoch ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Braunschweig aufgehoben. Symbolfoto: Pixabay | Foto: Pixabay

Sassenburg. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am vergangenen Mittwoch ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Braunschweig aufgehoben, welches Bürgermeister Arms zu einer Protokollergänzung verurteilt hatte. Der BIG-Klageantrag wurde mit der Entscheidung vollständig abgewiesen und eine Revision nicht zugelassen. Dies geht aus einer BIG-Pressemitteilung hervor.


In dem Verfahren sollte geklärt werden, was sich hinter dem „wesentlichen Inhalt“, welche die Kommunalverfassung zur Protokollaufnahme vorschreibt, verbirgt. "Leider hat auch das OVG diese Frage nicht konkret beantwortet.", heißt es in der Pressemitteilung. Und weiter: "Wir sind davon ausgegangen, dass schriftlich eingereichte Anträge zu diesem „wesentlichen Inhalt“ einer Sitzung gehören und damit im Wortlaut eins zu eins in das Protokoll übernommen werden müssen, um den Gegenstand der Abstimmung ohne eine Verwässerung des Protokollschreibers, wie zum Beispiel Kritik an der Verwaltung oder zu Kostensteigerungen wegfallen zu lassen, niederzuschreiben."

Da es der Bürger-Interessen-Gemeinschaft in den Gerichtsverfahren nicht ums Gewinnen, Verlieren oder Rechthaben gehe, sondern darum, Unterstützung für einen dringend erforderlichen Veränderungsprozess zum Wohle der Gemeinde und der Bürger zu bekommen, habe man auch aus diesem Verfahren wichtige Erkenntnisse gewinnen können. Da heraus und weil man weiterhin erheblichen Handlungsbedarf in der gemeinsamen Ratsarbeit sehe und das Verfahren Lücken in der Geschäftsordnung offenbart habe, werde man zwei Änderungsanträge an den Rat zur Ergänzung seiner Geschäftsordnung stellen. Man fordere gleichzeitig die anderen Fraktionen des Rates auf, sich der Problematik anzunehmen und eine öffentlich-demokratische Debatte im Gemeinderat zuzulassen.

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