Freiheitsstrafe bestätigt - Würger von Wittingen muss ins Gefängnis

Ein 27-Jähriger hatte im Jahr 2018 in Wittingen seine Lebensgefährtin vor den Augen ihres Sohnes geschlagen und so fest gewürgt, dass sie in Ohnmacht fiel.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Hildesheim / Wittingen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Hildesheim vom 9. November 2020 bestätigt, mit welchem ein 27-jähriger Mann wegen gefährlicher Körperverletzung an seiner Lebensgefährtin zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt wurde. Die Revision des Angeklagten hat der BGH als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Hierüber informiert das Landgericht Hildesheim in einer Pressemitteilung.


Nach den Feststellungen der Kammer hat der Angeklagte am 11. Dezember 2018 seine Lebensgefährtin im Zuge eines Streites und in Gegenwart des gemeinsamen, zweieinhalbjährigen Sohnes so fest gewürgt, dass die Geschädigte keine Luft mehr bekam. Sie verlor, auch bedingt durch zusätzliche Faustschläge des Angeklagte, ihr Bewusstsein. Mit Eintritt der Bewusstlosigkeit ließ der Angeklagte von der Frau ab, die darauf wieder zu Bewusstsein kam. Er verließ danach freiwillig die Wohnung. Soweit der Angeklagte zwischenzeitlich eine Tötung der Frau billigend in Kauf genommen hat, hat er jedoch selbständig von weiteren Angriffen Abstand genommen, weshalb die Kammer nicht zur Feststellung des ursprünglich vorgeworfenen versuchten Totschlags gekommen sei.

Körperliche und psychische Schäden


Im Rahmen der Hauptverhandlung hat der Angeklagte den Tatvorwurf bestritten. Die Kammer konnte die Verurteilung jedoch auf die glaubhafte Aussage der Geschädigten stützen, welche auch durch die Angaben weiterer Zeugen sowie eines Rechtsmediziners gestützt wurde. Die Geschädigte erlitt durch die potenziell lebensbedrohlichen Tathandlungen unter anderem ein Schädelhirntrauma sowie eine Schwellung im Halsbereich. Zudem litten sie und auch ihr Sohn längere Zeit unter den Erlebnissen.

Der Angeklagte, der die Frau bereits zweimal zuvor mit einem Faustschlag und einer Ohrfeige körperlich angegriffen hatte und deswegen auch zweifach wegen Körperverletzung vorbestraft war, hat nun die verhängte Freiheitsstrafe zu verbüßen.


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