Gemeindeverwaltung beschließt neuen Bebauungsplan am Bernsteinsee


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Foto: B.I.G.-Sassenburg | Foto: B.I.G.-Sassenburg

Sassenburg. "Nach einem fast vierstündigen Sitzungsmarathon hat der Bauausschuss vor gut 250 Zuhörern mit unserer Gegenstimme beschlossen, den Bebauungsplan für das Geländes des Bernsteinsees zu verändern. Ebenfalls mit den Stimmen der SPD/CDU-Mehrheitsgruppen und wieder unserer Gegenstimme wurde die Einrichtung einer Veränderungssperre beschlossen", wie die B.I.G.-Sassenburg in einer Pressemitteilung berichtet.


Eine weitere Gegenstimme kam aus den Reihen der CDU von Ratsfrau Astrid Schulz. "Zuvor war der Antrag von B.I.G.-Bauausschuss-Mitglied Andreas Kautzsch mit großer Mehrheit abgelehnt worden, die Aufstellung des Planes und die Einrichtung der Veränderungssperre zurückzustellen. Andreas Kautzsch (B.I.G.): „Der Bauausschuss kann nicht zu einem Thema einen Beschluss fassen, wenn die Tragweite des Beschlusses aufgrund von vielen fehlenden Fakten nicht absehbar ist. Leider war die Gemeindeverwaltung erneut schlecht auf die Sitzung vorbereitet. So konnte zunächst nicht die Frage beantwortet werden, wie viele Grundstück von einem neuen B-Plan betroffen wären und welche Fläche diese haben. Besonders erschreckend war, dass sich die Ausschussmitglieder Knop (SPD), Merz (CDU) und Wehmeier (CDU) in einer so langen Sitzung nicht einmal zu Wort gemeldet hatten und offensichtlich kein Interesse für das Thema haben. Bürgermeister Arms war erst gar nicht erschienen“.

"Angenommen wurde dann doch noch mit äußerst knapper Mehrheit der Antrag wiederum von Andreas Kautzsch, dass die Gemeindeverwaltung mit Nachdruck eine Anpassung des „Regionalen Raumordnungsprogrammes“ (RROP) und „Freiraumsicherungs- und Entwicklungskonzeptes“ (FREK) beim Regionalverband Braunschweig einfordern soll. Wie bereits am Tankumsee in der Samtgemeinde Isenbüttel durchgeführt, sollen die Flächen der Bebauung mit Häusern aus dem „Vorganggebiet Tourismusschwerpunkt“ herausgenommen werden. Dieser Bereich war und wird auch zukünftig nie touristisch genutzt werden können, da dieser die Kriterien nicht erfüllt. Ohne diese Anpassung ist keine sinnvolle Änderung des B-Planes möglich! Was in Isenbüttel möglich ist, muss auch in der Gemeinde Sassenburg möglich sein…".

"Veränderungssperre trifft besonders hart"


Besonders hart könne es 51 Grundstücksbesitzer treffen, welche zwar schon einen Bauantrag eingereicht, aber noch keine Baugenehmigung erhalten, haben. Sollte bis zum Eintritt der Veränderungssperre, also dem Einfrieren des aktuellen Standes, diese nicht erteilt sein, kann das Vorhaben nicht nach dem aktuellen B-Plan mit 120 m² Grundfläche umgesetzt werden.

Von derzeit 581 Häusern auf dem Gelände des Bernsteinsees erreichen gerade einmal 30 Häuser die maximale Grundfläche von 120 m². Zu Rechtmüsse hinterfragt werden, welches Ziel die Änderung des B-Planes haben soll, zumal die Dauerwohn-Debatte damit nicht zu lösen sei. Anwendbar wäre der neue Maßstab, mit einer erlaubten Grundfläche von nur noch 90 m², auf 214 Grundstücken.

"Kinderbetreuung wird nicht geduldet"


Da der Landkreis Gifhorn in einem gewissen Umfang die dauerhafte Nutzung von Wochenendhäusern auf dem Gelände des Bernsteinsees duldet, wurde von unserer Wählergemeinschaft der Landkreis Gifhorn angefragt, ob eine Umnutzung für eine Kindertagesstätte genehmigt und/oder deren Betrieb geduldet wird. So könnten Kapazitätsengpässe in der Kinder- und Hortbetreuung aufgefangen werden.

Der Landkreis hat für den Betrieb einer Kindertagesstätte eine deutliche Absage erteilt, weil dies in einem Wochenendhausgebiet nicht zulässig sei.

"Deutlich weniger Zuhörer"


Durch die äußerst kurzfristige Verlegung des Sitzungsortes, in die Mensa der IGS-Sassenburg in Westerbeck, waren deutlicher weniger Zuschauer erschienen. Viele Interessierte warteten vergeblich am Bernsteinsee, weil diese die Information über die Verlegung nicht erhalten hatten.

Warum überhaupt eine Verlegung erforderlich war, bleibt unklar. Die Halle am Bernsteinsee wurde an diesem Abend jedenfalls nicht anderweitig genutzt. Möglicherweise wollte die Betreibergesellschaft die Halle nicht mehr zur Verfügung stellen.

Ob durch die kurzfristige Verlegung die Sitzung ordnungsgemäß stattgefunden hat, muss die Gemeindeverwaltung jetzt prüfen.


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