Gifhorn/Hildesheim. Bereits im vergangenen Jahr musste sich ein damals 42 Jahre alter Mann aus der Samtgemeinde Papenteich vor dem Landgericht Hildesheim verantworten. Er sollte zwischen Juni und September 2019 insgesamt neun Gebäude in Brand gesetzt haben (regionalHeute.de berichtete). Zunächst bestätigte der Bundesgerichtshof mit seinem Beschluss vom 26. Januar 2021 eine Entscheidung vom 10. Juli 2020 und verwarf damit die gegen das Urteil gerichtete Revision des Angeklagten, den die Kammer nach 13 Hauptverhandlungstagen wegen schwerer Brandstiftung in einem Fall sowie Brandstiftung in acht Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt hatte. Der Angeklagte befindet sich seit seiner Festnahme am 21. September 2019 in Haft und habe die sechsjährige Freiheitsstrafe nun zu verbüßen, wobei die Dauer der bisherigen Untersuchungshaft einberechnet wird. Dies teilt das Landgericht Hildesheim mit.
Nach den Feststellungen der Kammer habe der Angeklagte zwischen Juni und September 2019 in der im Landkreis Gifhorn gelegenen Samtgemeinde insgesamt neunmal Gebäude in Brand gesetzt, wobei es sich neben einigen Scheunen unter anderem auch um das Feuerwehrhaus in Grassel sowie eine unmittelbar an ein Wohnhaus angrenzende Scheune handelte. Der Angeklagte hätte die Tatvorwürfe bestritten. Die Kammer sei demgegenüber nach einer umfassenden Gesamtwürdigung aller Indizien und Tatumstände von der Täterschaft des Angeklagten überzeugt.
Bei der Strafe wurde zu Gunsten des Angeklagten berücksichtigt, dass er nicht vorbestraft war, allerdings hätten unter anderem die teils sehr hohen Sachschäden gegen ihn gesprochen.
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