Gifhorn. Die Ausgangssperre im Landkreis Gifhorn wird bis 2. Mai 2021 verlängert. Das teilt der Landkreis Gifhorn mit.
Die Landkreise und kreisfreien Städte seien weiterhin gefordert, alles Erforderliche zu unternehmen, um die Infektionen mit dem Corona-Virus einzudämmen. Grundlage für alle Maßnahmen seien das Infektionsschutzgesetz des Bundes und die Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen. Im Landkreis Gifhorn gelte daher auch seit dem 2. April 2021 eine nächtliche Ausgangssperre.
Der Krisenstab des Landkreises Gifhorn beobachtet und bewerte die Entwicklung der Neuinfektionen täglich. "Die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Gifhorn ist weiterhin sehr hoch. Aus diesem Grund hat der Krisenstab des Landkreises Gifhorn entschieden, die Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr bis einschließlich Sonntag, 2. Mai 2021, zu verlängern", heißt es in einer Presseinformation.
Grundlage für diese Entscheidung ist die aktuell gültige Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen. Diese sieht drei wesentliche Aspekte vor, die erfüllt sein müssen, um in einem Landkreis eine Ausgangssperre zu verhängen: Die 7-Tage-Inzidenz überschreitet an drei aufeinanderfolgenden Tagen (Dreitagesabschnitt) die 150. Außerdem muss das Gesundheitsamt des Landkreises Gifhorn eine Prognose
abgeben, dass die Infektionszahlen dauerhaft auf einem hohen Niveau bleiben. Und das Infektionsgeschehen darf nicht räumlich abgrenzbar sein. All diese Faktoren seien gegeben.
Keine Tendenz zu sinkenden Inzidenzen in Gifhorn
Amtsarzt Josef Kraft bestätigt: "Die Ausgangssperre führt zu einer Reduzierung von Kontakten. Dadurch kann die Inzidenz sinken, weil sich weniger Personen gegenseitig anstecken. Das wirkt sich natürlich nicht unmittelbar aus, sondern erst mit einem zeitlichen Versatz von zwei bis drei Wochen. Erschwerend kommt derzeit noch die bundesweite, insgesamt besorgniserregende Entwicklung mit einer aktuell,
exponentiellen Zunahme der Infektionen hinzu. Und so ist auch bei uns im Landkreis Gifhorn trotz der bisherigen Ausgangssperre leider noch keine Tendenz zu sinkenden Inzidenzen zu erkennen. Aber ohne Ausgangssperre wären die Infektionszahlen wahrscheinlich noch deutlich höher gestiegen."
Die prognostische Bewertung der aktuellen infektionszahlen lasse bestenfalls auf ein Verharren der Inzidenz auf hohem Niveau hin schließen. Anzeichen für ein deutlich abnehmendes Infektionsgeschehen seien zum jetzigen Zeitpunkt aktuell keinesfalls zu erkennen.
Infektionen im privaten Bereich
Sogenannte Hotspots, die das Infektionsgeschehen im Landkreis maßgeblich beeinflussen, gebe es nicht. Stattdessen seien die Infektionen über das gesamte Kreisgebiet verteilt. Das Gesundheitsamt hat in seiner Analyse der Neuinfektionen festgestellt, dass die Neuinfektionen zu 88% im privaten Bereich stattfinden. Zudem sollen die Corona-Mutationen einen hohen Anteil an den Neuinfektionen (im Landkreis Gifhorn durchschnittlich 38%) ausmachen. Die Mutationen verstärkten die Dynamik des Infektionsgeschehens, da diese deutlich ansteckender als der Urtyp sind.
"Ernste Situation"
"Wir haben die Lage konsequent beobachtet und müssen aufgrund der aktuellen Infektionslage entscheiden. Die aktuelle Situation ist weiterhin sehr ernst", erklärt Landrat Dr. Andreas Ebel. "Das Land Niedersachsen gibt durch seine Corona-Verordnung klare Regelungen vor, die wir als Landkreis Gifhorn umsetzen müssen. Die aktuelle CoronaVerordnung soll bis zum 9. Mai ohne Änderungen verlängert werden. Die Rechtsgrundlage bleibt somit auch dieselbe wie vor zwei Wochen, als das Anordnen der nächtlichen Ausgangssperre für den Landkreis Gifhorn notwendig wurde."
Die Verhältnismäßigkeit der Gifhorner Ausgangssperre wurde kürzlich durch einen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Braunschweig bestätigt. Hinzu käme, so der Landkreis in seiner Mitteilung, dass der Landkreis Gifhorn vor dem Umsetzen der Ausgangssperre alle anderen möglichen Maßnahmen, um das Infektionsgeschehen einzudämmen, ergriffen habe.
"Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger, sich im eigenen Interesse streng an die geltenden Kontaktbeschränkungen und an die Ausgangssperre zu halten", appelliert Landrat Dr. Andreas Ebel. "Jeder kann seinen Beitrag dazu leisten, dass wir die Infektionszahlen im Landkreis Gifhorn reduzieren. Indem wir uns alle gemeinsam an die Regeln halten, können wir dazu beitragen, dass Einzelhandel, Gastronomie und der Schulbesuch wieder möglich werden."
Im Zeitraum zwischen 21:00 und 5:00 Uhr ist weiterhin im gesamten Kreisgebiet auch das Einkaufen in Supermärkten nicht erlaubt. Bei dieser Regelung gibt es einige Ausnahmen, die nicht unter die Ausgangsbeschränkung fallen.
Dazu zählen:
- die Wahrnehmung einer beruflichen Tätigkeit, sofern diese zwingend in diesem Zeitraum erfolgen muss,
- die Ausübung einer Tätigkeit zur Gefahrenabwehr,
- die dringend erforderliche Inanspruchnahme medizinischer, psychosozialer oder veterinärmedizinischer Behandlungen,
- der Besuch von Gottesdiensten und ähnlichen religiösen Veranstaltungen,
- der Besuch von nahen Angehörigen, wenn diese von Behinderung betroffen oder pflegebedürftig sind,
- die Unterstützung Hilfsbedürftiger,
- Handlungen zur dringend erforderlichen Versorgung von Tieren oder zur Begleitung Sterbender.
- Teilnahme an politischen Gremiensitzungen
Fragen zur Ausgangsbeschränkungen können telefonisch unter 0800/8282444 oder per E-Mail an corona@gifhorn.de gestellt werden. Außerdem beantwortet die Kreisverwaltung einige Fragen bereits online.
Dieser Artikel wird aktualisiert.
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