Gifhorn. Auf Antrag der AfD stand der Kreistag bei seiner Sitzung am heutigen Mittwoch vor der Entscheidung, die Landesregierung aufzufordern, Röntgenaufnahmen einer Hand als Altersbestimmungsmethode für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gesetzlich mit festzuschreiben. Nach einer intensiven Diskussion lehnten die übrigen Fraktionen dieses jedoch ab.
Dabei folgten sie der Stellungnahme der Verwaltung, die zu dem Schluss kam, dass dafür nicht das Land sondern der Bund zuständig sei. Doch nicht die Frage der Zuständigkeit war der Grund, weshalb zu dem Thema eine hitzige Diskussion entbrannte.
Untersuchungen als Zwangsmaßnahme?
In dem aktuell festgelegten Verfahren zur Altersschätzung sind laut Verwaltung auch medizinische Untersuchungen möglich. Dabei ist es klar festgelegt, dass die Untersuchung nur mit Einwilligung der betroffenen Person und ihrer Vertretung vorgenommen werden dürfe. Laut dem Antrag der AfD sollten diese nun angeordnet werden können.
"Es geht hier um Zwangsmaßnahmen, die wir schon mal hatten", stellte Klaus Rauterbach (Grüne) dazu fest. "Wir kannten schon medizinische Zwangsmaßnahmen gegen Menschen aus bestimmten Regionen und mit bestimmten Religionen. Wehret den Anfängen", forderte er die übrigen Mandatsträger im Rat auf.
Doch Stefan Marzischewski-Drewes, Fraktionsvorsitzender der AfD, blieb bei seinem Ansatz. Auch wenn eine Röntgenbestrahlung ohne Zustimmung des Betroffenen in Deutschland eine Körperverletzung sei, gäbe es die Untersuchung zum Beispiel bereits in Schweden.
"Zwangsmaßnahmen gibt es in der Medizin auch in Deutschland, zum Beispiel beim Bundesseuchengesetz", argumentierte Marzischewski-Drewes. Diese Aussage führte zu Zwischenrufen aus dem Plenum, dass ein Vergleich mit dem Bundesseuchengesetz im Zusammenhang mit Flüchtlingen untragbar sei.
Geflüchtete als Kostenfaktor
Rauterbach warf der AfD vor, sie würden die Geflüchteten als reine Kostenfaktoren sehen. Sein Fraktionskollege Frank-Markus Warnecke ging noch einen Schritt weiter. "Was hat die Antragssteller geritten, diesen Antrag auf eine Resolution zu stellen?", fragte er. Dann wandte er sich direkt an die AfD-Fraktion: "Sie stellen sich außerhalb des Grundgesetzes und sollten sich schämen!". Schließlich ginge es dabei um Minderjährige, die schutzbedürftigste Gruppe überhaupt. Und es bestehe der Anspruch diese dem Kindeswohl entsprechend unterzubringen und zu versorgen.
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