Landkreis warnt vor privaten Weihnachtsmärkten

Diese ständen nicht im Einklang mit der geltenden Corona-Verordnung.

Den Glühwein kann man in diesem Jahr wohl nur im engsten Kreis genießen. Symbolbild
Den Glühwein kann man in diesem Jahr wohl nur im engsten Kreis genießen. Symbolbild | Foto: Pixabay

Landkreis Gifhorn. Normalerweise wären zu diesem Zeitpunkt im Jahr die meisten Weihnachtsmärkte bereits eröffnet. Doch in diesem Jahr wurden fast alle offiziell abgesagt. Anders verhalte es sich dagegen mit privat organisierten Weihnachtsmärkten. In den Sozialen Medien erfolgten Einladungen auf private Höfe, um dort gemeinsam einen heißen Glühwein zu trinken oder eine Bratwurst zu essen. Darauf macht der Landkreis in einer Pressemitteilung aufmerksam und warnt gleichzeitig davor, die Einladungen anzunehmen.


Landrat Dr. Andreas Ebel appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger: „Diese Einladungen entsprechen nicht den aktuellen Verordnungen, die im Landkreis Gifhorn gelten. So gut die Ideen gemeint sein mögen, bitte ich dennoch jede Bürgerin und jeden Bürger, an ihre eigene Gesundheit zu denken und sich und ihre Mitmenschen zu schützen.“ Damit geht Landrat Dr. Andreas Ebel auf die aktuelle Corona-Verordnung ein. Diese besagt, dass sich weiterhin maximal zwei Hausstände treffen dürfen.

Alternativ spricht aus Sicht der Kreisverwaltung aber nichts dagegen, die lokale Gastronomie im Rahmen des Außer-Haus-Verkaufs zu unterstützen. Hierbei müssen Betreiber und Kunden lediglich darauf achten, dass die Speisen und Getränke nur verpackt verkauft werden dürfen und nicht direkt vor der Gastronomie verzehrt werden können. Das Verweilen sowie das Verzehren von Leckereien und heißen Getränken ist bei einem Außer-Haus-Verkauf nicht erlaubt. Auch deswegen können Weihnachtsmärkte in diesem Jahr nicht stattfinden. Eine solche Verhaltensweise könnte dazu führen, dass sich viele Menschen an einem Ort versammeln und sich das Coronavirus dort leichter verbreiten könne.


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