Meine. Am vergangenen Wochenende fand in Meine im Rahmen des Schützenfestes und des 150-jährigen Jubiläums des Schützenvereins ein Höhenfeuerwerk statt. Hierzu erreichte uns die E-Mail eines Anwohners aus dem drei bis vier Kilometer Luftlinie entfernten Wedelheine, der sich durch das laute Feuerwerk offenbar gestört fühlte und der die Genehmigung aus verschiedenen Gründen in Frage stellt. regionalHeute.de fragte beim Landkreis Gifhorn und bei der Samtgemeinde Papenteich nach.
"Bei unseren Hunden löste der plötzliche, heftige Detonationslärm eine massive, stundenlange Panik aus. Die Tiere liefen völlig verängstigt und unkontrollierbar in Haus und Garten umher und zitterten noch Stunden nach dem Ende des Feuerwerks an ihren Rückzugsorten", berichtet der Leser, dessen Name der Redaktion bekannt ist. Als Haustierbesitzer hätte man bei einer rechtzeitigen Ankündigung adäquate Schutzmaßnahmen ergreifen können.
"Es gibt keine Informationspflicht"
Der Leser kritisiert, dass die umliegenden Ortsteile wie Wedesbüttel, die im Schallradius des Höhenfeuerwerks liegen, nicht vorab über die genaue Uhrzeit informiert worden seien. Ines Kielhorn, Samtgemeindebürgermeisterin in Papenteich, stellt auf unsere Anfrage hin allerdings klar, dass ein Feuerwerk lediglich von einem offiziell ausgewiesenen Pyrotechniker gemäß der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz bei der Samtgemeinde angezeigt werden müsse.
"Es gibt keine Informationspflicht seitens der Behörde oder des Veranstalters. Der Veranstalter hat die direkten Nachbarn informiert, und weiterhin wurde das Fest mit einem Feuerwerk beworben und ein solches findet generell dann statt, wenn es anfängt, dunkel zu werden", so Kielhorn. Die vom Leser ins Spiel gebrachten Schallschutz- oder Dezibel-Auflagen seitens der Behörden habe es nicht gegeben und könne es nicht geben, erklärt die Samtgemeindebürgermeisterin.
Feuerwerk trotz Brut- und Setzzeit
Ein weiterer Kritikpunkt richtete sich dagegen, dass das Feuerwerk trotz Brut- und Setzzeit genehmigt worden sei, obwohl die Veranstaltung in der Nähe des Landschaftsschutzgebietes „Papenteich und Schweineholz“ sowie der Meiner Stapelteiche stattgefunden habe. Ines Kielhorn schreibt hierzu, dass diesbezüglich der Landkreis Gifhorn zuständig sei. Dieser sei sowohl durch die Samtgemeinde, als auch durch den Veranstalter informiert worden. "Bedenken wurden uns nicht mitgeteilt", so die Bürgermeisterin.
Über die Abwägungen beim Landkreis Gifhorn berichtet Sprecherin Anja-Carina Riechert: "Aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Gifhorn sollten Feuerwerke grundsätzlich zwischen dem 1. September und dem 1. März stattfinden, um den artenschutzfachlichen Aspekten Sorge zu tragen. Eine Versagung kann jedoch nur erfolgen, wenn zwingende, konkrete artenschutzfachliche Gründe dem entgegenstehen oder die Störung zur nachhaltigen Beeinträchtigung von zumindest lokalen Populationen führen kann."
Kurze Dauer von acht bis elf Minuten
Bei dem Antrag zu dem Feuerwerk anlässlich des 150-jährigen Jubiläums habe der Abbrennplatz für das Feuerwerk in der Ortslage Meine am viel genutzten Sportplatz gelegen, wo eine Grundbelastung an Störungen vorliege. Zudem sei das Feuerwerk zu diesem besonderen Anlass mit einem gewissen öffentlichen Interesse mit einer eher kurzen Dauer von acht bis elf Minuten beantragt worden. Auch seitens des Weißstorchbetreuers seien keine Bedenken angemeldet worden, da im Umfeld beziehungsweise in Meine kein Storchenbrutplatz in diesem Jahr vorhanden sei.
Bezüglich der angeführten Gebiete wie dem Landschaftsschutzgebiet „Papenteich und Schweineholz“ mit rund 1,2 Kilometern Entfernung und den Meiner Stapelteichen mit 1,5 Kilometern Entfernung sei aufgrund der Entfernung keine nachhaltige Störung für Brutvogelarten anzunehmen gewesen. "Insgesamt war daher nicht von einer nachhaltigen Beeinträchtigung oder Störung von Brutvogelarten oder geschützten Tieren auszugehen, und somit lagen seitens der unteren Naturschutzbehörde keine ausreichenden Gründe für eine Versagung aus naturschutzrechtlicher Sicht vor", so das Fazit des Landkreises.

