Gifhorn. 4,8 Monate dauerte es 2016 im Durchschnitt bis ein Zivilgerichtsverfahren am Amtsgericht Gifhorn abgeschlossen war. Bei einem Strafverfahren sind es durchschnittlich drei Monate von der Anklage bis zum Urteil. Dies geht aus einer aktuellen Antwort des niedersächsischen Justizministeriums auf eine Anfrage der CDU-Fraktion hervor.
Anlass für die Anfrage war laut Informationen der CDU-Fraktion, dass die Verbände in der Justiz sich über fehlendes Personal beklagen. So weist das Amtsgericht laut den Informationen des Justizministeriums einen Deckungsgrad von nur 89,97 Prozent auf. Der Personalbedarf übersteigt das zur Verfügung stehende Personal, was für eine Überlastung des Gerichtes spricht (regionalHeute.de berichtete).
Die Christdemokraten wollten mit der Anfrage in Erfahrung bringen, wie sich die Anzahl der Verfahren und die Verfahrensdauer für die wesentlichen Verfahrensarten an den einzelnen Standorten seit 2013 entwickelt hatte. Am Amtsgericht Gifhorn ist sowohl die Anzahl der Neueingänge (2016: 1146 Eingänge) als auch die der abgeschlossenen Verfahren (2016: 1194 Erledigungen) in Zivilsachen seit 2013 nahezu konstant geblieben. Dies gilt auch für die durchschnittliche Verfahrensdauer, die seit 2013 zwischen 4,5 und 4,8 Monaten schwankt. Ebenfalls Konstanz weisen die Zahlen in Familiensachen auf. Hier dauerten die Verfahren in den vergangenen Jahren im Durchschnitt knapp über sechs Monate. Einen leichten Rückgang konnte das Gericht hingegen bei der Zahl der Strafverfahren verzeichnen, wobei hier die Verfahrensdauer deutlich von durchschnittlich 4,6 Monaten (2013) auf nur drei Monate (2016) gesunken ist.
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