Mit der Waffe unter dem Fahrersitz in die Polizeikontrolle

Kontrolliert wurde der 25-Jährige aufgrund seiner Fahrweise. Doch dann nahm der Fall eine Wendung.

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Symbolfoto | Foto: Rudolf Karliczek

Gifhorn. Verschiedene Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden am gestrigen Montagnachmittag und in der Nacht auf den heutigen Dienstag nach Verkehrskontrollen eingeleitet. Das berichtet die Polizei in einer Pressemeldung. Unter anderem wurde ein Autofahrer mit einer Schusswaffe angetroffen.



In der Nacht zu Dienstag, gegen 2:30 Uhr, meldete ein Zeuge die auffällige Fahrweise eines Fords vor ihm. Bei der Kontrolle auf der Bergstraße konnten bei dem Fahrer keinerlei Hinweise auf eine Beeinflussung der Fahrtüchtigkeit festgestellt werden. Die Beamten bemerkten jedoch eine Patronenhülse auf der Rückbank und nahmen das Auto genauer in Augenschein. Dabei stellten sie ein Pistolenholster unter dem Fahrersitz fest. Darauf angesprochen erklärte der 25-jährige Fahrer, dass er eine Schreckschusswaffe mitführe. Diese lag griffbereit beim Holster. Einen erforderlichen Waffenschein besaß der Mann nicht, sodass die Waffe sichergestellt wurde. Es wurde ein Strafverfahren nach dem Waffengesetz eingeleitet.

Ohne Führerschein unterwegs


Am Montagnachmittag, gegen 17:20 Uhr, fiel zwei Beamten im Rahmen einer Streifenfahrt ein Volkswagen Polo auf, der bei Neubokel aus einem Feldweg auf die Kreisstraße 34 fuhr. Die Beamten stoppten die Fahrt und kontrollierten den Fahrer, dabei sollte er auch seinen Führerschein vorzeigen. Der 30-Jährige gab an, diesen nicht mit sich zu führen. Eine elektronische Überprüfung ergab jedoch, dass der Person gar keine Fahrerlaubnis erteilt wurde. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

Zu zweit auf dem E-Scooter


Andere Beamte wurden gegen Mitternacht auf der Braunschweiger Straße in Gifhorn auf zwei fahrende E-Scooter aufmerksam. Auf einem der beiden Kraftfahrzeuge fuhren verbotenerweise zwei Personen. Bei der Kontrolle ergaben sich bei den jeweiligen Fahrern, einer 18-Jährigen und einem 17-Jährigen, Hinweise auf eine Beeinflussung durch Betäubungsmittel. Bei beiden bestätigte ein Schnelltest den Verdacht, sodass hier Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurden.


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