Finck sichert sich in Stichwahl mit 61,4 Prozent das Bürgermeisteramt in Gifhorn

Bei der Bürgermeister-Stichwahl in Gifhorn setzt sich Christopher Herbert Finck klar durch. Herausforderer Matthias Nerlich legt gegenüber dem ersten Wahlgang zu.

von IPPEN.MEDIA


So haben die Menschen in Gifhorn gewählt.
So haben die Menschen in Gifhorn gewählt. | Foto: IPPEN.MEDIA

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Gifhorn – Am 27. September stand in Gifhorn die Stichwahl um das neue Gemeindeoberhaupt an. Sie wurde notwendig, da beim ersten Wahlgang am 13. September keiner der Kandidaten die erforderliche absolute Mehrheit von mehr als 50 Prozent der Stimmen erzielen konnte. In die Stichwahl zogen die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen aus dem ersten Wahlgang ein.


Christopher Herbert Finck gewinnt die Bürgermeisterwahl in Gifhorn klar



Bei der Stichwahl setzte sich Christopher Herbert Finck (SPD) mit 61,4 Prozent der Stimmen gegen seinen Herausforderer Matthias Nerlich (CDU) durch, der auf 38,6 Prozent kam. Der Vorsprung betrug 3.100 Stimmen. Die Wahlbeteiligung lag bei 43,3 Prozent und fiel damit deutlich niedriger aus als beim ersten Wahlgang. Das zeigen die offiziellen Zahlen der Kommune vom 27. September 2026 um 19:42 Uhr.


Erster Wahlgang in Gifhorn: Fünf Kandidaten traten an



Der erste Wahlgang am 13. September fand mit fünf Kandidaten statt. Matthias Nerlich (CDU) sicherte sich 37,2 Prozent der Stimmen, Christopher Herbert Finck (SPD) 33,1 Prozent. Robert Georg Preuß (AfD Niedersachsen) erreichte 20,4 Prozent, Dominik Ruder (Die Grünen) 4,6 Prozent und Sandra Zecchino (Die Linke) 3,1 Prozent der Stimmen. Die Wahlbeteiligung lag bei 61,6 Prozent.

Bei den Daten in diesem Text handelt es sich um die vorläufigen Ergebnisse aus offiziellen Quellen. Diese sind: Wahlergebnisse 2026: Gemeinden, Samtgemeinden, Landkreise und Recherchen des IPPEN.MEDIA Datenjournalismus-Teams. Historische Daten: Recherchen und Aufbereitungen des Datenjournalismus-Teams sowie Daten des Landesamtes für Statistik Niedersachsen und Kommunen. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verbindlich ist allein das endgültige amtliche Ergebnis.