Gifhorn. Die Polizei warnt in einer Pressemeldung vor einer Betrugsmasche im Kontext von Gewinnspielen. Der Geschädigte im aktuellen Fall durchschaute den versuchten Betrug, die Ermittlungen laufen.
Der 84-Jährige erhielt am Montagmittag einen Anruf. Eine Frau stellte sich als Mitarbeiterin einer Lottogesellschaft vor. Sie erklärte dem Mann, er habe seit 2021 ein Abo bei der Lottogesellschaft, die Beiträge jedoch nie gezahlt. Deshalb würde nun die Staatsanwaltschaft in Berlin gegen ihn ermitteln. Sie nannte ein Aktenzeichen und eine Telefonnummer.
Wie bei einer echten Behörde
Als der Mann die Nummer nach diesem ersten Telefonat anrief, meldete sich eine Frau mit "Staatsanwaltschaft Berlin". Nach Nennung des Aktenzeichens wurde der 84-Jährige weiterverbunden - wie bei einer echten Behörde. Es meldete sich schließlich ein Mann, der dem 84-Jährigen erklärte, die ausstehenden Beitragszahlungen und die Gerichtskosten würden sich auf zirka 19.000 Euro belaufen. Wenn er sich jedoch mit der Lottogesellschaft außergerichtlich einigen würde, müsse er nur etwa 15.000 Euro zahlen. Der Mann durchschaute schließlich den Betrugsversuch, beendete das Telefonat und erstattete Anzeige bei der Polizei.
Bei den Opfer Druck aufbauen
Es handelt sich hierbei um eine perfide Masche der Betrüger. Indem sie im ersten Gespräch an eine vorgebliche Behörde verweisen, versuchen sie, bei den potentiellen Opfern Druck aufzubauen und eine vermeintliche Rechtmäßigkeit vorzutäuschen. Natürlich ist das "Aktenzeichen" frei erfunden und die genannte Nummer führt zu denselben Tätern. Glauben die späteren Opfer den Tätern, verstärken diese den Zahlungsdruck, indem sie eine Reduzierung der fälligen Summe anbieten. Zudem würde bei einer vorgeschlagenen "außergerichtlichen Einigung" angeblich auch das Strafverfahren eingestellt werden. Dies soll die Opfer zu einer schnellen Zahlung animieren.
Die Polizei rät, solche Telefonate umgehend zu beenden. Rufen Sie keine genannten Nummern angeblicher Behörden an und lassen Sie sich nicht verbinden, selbst wenn Sie zunächst verunsichert sind. Wenden Sie sich stattdessen an Ihre örtliche Polizeidienststelle und erstatten Sie Anzeige.

