Stadt Gifhorn bemängelt Winterdienst durch Bürger

In manchen Ortsteilen seien diese verpflichtet, auch die Fahrbahn der Straße zu streuen.

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Symbolbild | Foto: aktuell24/Kr

Gifhorn. Ungeräumte Gehwege, glatte Straßen in den Ortsteilen: In den vergangenen Wochen sind vermehrt Beschwerden bezüglich eines mangelnden Winterdienstes im Ordnungsamt der Stadt Gifhorn eingegangen. In einer Pressemitteilung weist die Stadt auf die Pflichten der Bürger hin.



Die Stadt Gifhorn weist darauf hin, dass grundsätzlich die Pflicht zur Beseitigung von Schnee und Eis auf den Gehwegen den anliegenden Grundstückseigentümern obliegt. Ein mindestens 1,5 Meter breiter Streifen auf dem Geh- und Radweg oder auch dem Seitenraum- falls es keinen Bürgersteig gibt – müsse von Schnee und Eis befreit werden und das nur in Ausnahmefällen mit Streusalz: Zum Beispiel dort, wo der Arbeitsaufwand unzumutbar wäre oder an besonders gefährlichen Stellen, zum Beispiel mit starken Steigungen.

Das sind die Zeiten


Werktags müsse bis 8 Uhr alles geräumt sein und bis 20 Uhr begehbar bleiben. An Sonn- und Feiertagen beginne die Räumpflicht ab 9 Uhr.

Hier ist sogar die Straße Pflicht


Wesentlicher Schwerpunkt der ankommenden Beschwerden richte sich insbesondere auf die Ortsteile. "In den Ortschaften Gamsen, Kästorf, Neubokel, Wilsche und Winkel müssen die Anwohner nicht nur die Bürgersteige von Schnee und Eis freihalten, sondern zusätzlich auch die Fahrbahnen und bei Glätte mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln streuen", betont die Stadt. Auf die entsprechende, geltende Straßenreinigungssatzung der Straßenreinigungsverordnung werde verwiesen.

Rückfragen zum Winterdienst in Gifhorn beantwortet der Fachbereich Ordnung telefonisch unter 05371 – 88 137.