Braunschweig. Seit Jahren beschäftigt der Fall Josephine R. die Justiz und sorgte bundesweit für Aufsehen. Der Fall gilt als einer der größten Justizirrtümer Deutschlands. Die Eltern der jungen Frau wurden wegen schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt – auch aufgrund der Aussagen ihrer damaligen Lebensgefährtin. Nun geht der Fall weiter: Die inzwischen 32-Jährige muss sich vor dem Amtsgericht Braunschweig wegen falscher Verdächtigung, uneidlicher Falschaussage und Freiheitsberaubung verantworten.
Die Angeklagte soll mit falschen Angaben gegenüber den Ermittlern und später auch vor Gericht dazu beigetragen haben, dass die Eltern von Josephine R. festgenommen wurden, in Untersuchungshaft blieben und verurteilt wurden. Beide wurden später in einem neuen Verfahren freigesprochen.
Frauen schmieden perfiden Plan
Die Geschichte begann Ende 2020. Die damals 26-jährige Angeklagte lernte Josephine R. während eines Klinikaufenthalts kennen. Nach kurzer Zeit entwickelte sich eine Liebesbeziehung. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft erzählte Josephine R. ihrer Partnerin von schweren sexuellen und sadistischen Gewalterfahrungen. Sie habe behauptet, Opfer eines organisierten Täterrings zu sein, zu dem unter anderem ihre Mutter und ihr Stiefvater, ihr Ex-Mann und die Eltern der Angeklagten gehört hätten.
Die heutige Angeklagte soll den Schilderungen zunächst uneingeschränkt geglaubt haben. Spätestens 2021 sollen die beiden Frauen nach Auffassung der Staatsanwaltschaft begonnen haben, Straftaten zu inszenieren und Beweise zu fingieren, um die Geschichte glaubhaft erscheinen zu lassen.
Lebensgefährtin wird selbst zur Täterin
Dabei soll die Angeklagte eine besondere Rolle übernommen haben. Sie soll sich selbst als Mitglied des angeblichen Täterkreises dargestellt und behauptet haben, an Missbrauchstaten gegen Josephine R. beteiligt gewesen oder dabei anwesend gewesen zu sein. Sie war nach Darstellung der Staatsanwaltschaft sogar bereit, sich selbst verurteilen zu lassen, um anschließend als vermeintliche Täterin andere Personen glaubwürdig belasten zu können.
2022 wurde sie vom Landgericht Braunschweig aufgrund eines umfassenden Geständnisses zu sechs Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt. Kurz nach dem Urteil wandte sie sich an die Staatsanwaltschaft und bot an, weitere Taten aufzuklären.
Die Eltern werden verurteilt
Wenig später wurden die Eltern von Josephine R. festgenommen. Die damalige Lebensgefährtin belastete sie bei einer Vernehmung mit weiteren Vorwürfen und sagte 2023 auch im Prozess gegen die Eltern aus. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft stützte sich die Anklage neben den Aussagen von Josephine R. maßgeblich auf ihre Angaben.
Im Juni 2023 verurteilte das Landgericht Braunschweig die Mutter zu 13 Jahren und sechs Monaten Haft sowie Sicherungsverwahrung. Der Stiefvater erhielt neun Jahre und sechs Monate.
Freispruch für die Eltern
Doch die Urteile hatten keinen Bestand. Der Bundesgerichtshof hob sie im März 2024 vollständig auf. Neue Ermittlungsergebnisse stellten die Aussagen von Josephine R. und ihrer damaligen Lebensgefährtin zunehmend infrage. Im Juni 2024 wurden die Haftbefehle gegen die Eltern aufgehoben.
In einem neuen Prozess sprach das Landgericht Braunschweig die beiden im September 2024 vollständig frei. Die Freisprüche sind rechtskräftig. Insgesamt hatten die Eltern 684 Tage unschuldig in Untersuchungshaft verbracht.
Auch das Urteil gegen die Lebensgefährtin steht infrage
Nach den Freisprüchen widerrief die damalige Lebensgefährtin ihr eigenes Geständnis. Die Staatsanwaltschaft Göttingen beantragte daraufhin die Wiederaufnahme ihres Verfahrens.
Das Landgericht Göttingen lehnte den Antrag im September 2025 zunächst als unzulässig ab. Die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde ein – und bekam beim Oberlandesgericht Braunschweig Recht. Der Strafsenat hob die Entscheidung auf. Nach seiner Auffassung liegen neue Tatsachen und Beweismittel vor, die einen Freispruch oder zumindest eine mildere Bestrafung ermöglichen könnten. Dazu zählen auch der Widerruf des Geständnisses und neue Erkenntnisse aus dem Verfahren gegen die Eltern, darunter Videoaufnahmen.
Über die Begründetheit des Wiederaufnahmeantrags muss das Landgericht Göttingen noch entscheiden. Das Oberlandesgericht ordnete zugleich die Unterbrechung der Strafhaft der Frau an. Ihr ursprüngliches Urteil ist damit noch nicht aufgehoben.
Erneut vor Gericht
Parallel dazu erhob die Staatsanwaltschaft Braunschweig im März 2026 die neue Anklage gegen die inzwischen 32-Jährige. Im Mittelpunkt steht diesmal ihre Rolle bei den Anschuldigungen gegen die Eltern.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft soll sie bewusst falsche Angaben gemacht und diese später als Zeugin vor Gericht wiederholt haben. Dadurch soll sie dazu beigetragen haben, dass die Eltern in Untersuchungshaft kamen und schließlich verurteilt wurden.
Das Amtsgericht Braunschweig muss nun klären, ob sich die Frau dadurch der falschen Verdächtigung, der uneidlichen Falschaussage und der Freiheitsberaubung schuldig gemacht hat. Der Prozess beginnt am Montag, 31. August, um 9 Uhr am Amtsgericht Braunschweig. Drei Zeugen sind zum Auftakt geladen. Die Eltern von Josephine R. treten als Nebenkläger auf.

