Vereiste Scheiben und laufender Motor: Diese Bußgelder drohen im Winter

Nicht gekratzte Scheiben, kaputte Lampen oder Schnee auf dem Autodach sind keine Kavaliersdelikte, sondern können dem Autofahrer teuer zu stehen kommen.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Region. Bevor man morgens den Weg zur Arbeit, zum Einkaufen oder in die Kita antreten kann, muss derzeit erst einmal das Auto von Schnee und Eis befreit werden. Und das sollten Autofahrer auch unbedingt tun. Ansonsten drohen empfindliche Strafen.



Welche Bußgelder im Winter vorgesehen sind, hat nun der Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) unter die Lupe genommen. Nicht gekratzte Scheiben, kaputte Lampen oder Schnee auf dem Autodach sind keine Kavaliersdelikte, sondern können dem Autofahrer teuer zu stehen kommen. Mitunter drohen sogar Punkte in Flensburg.

Diese Bußgelder drohen im Winter


• Motor laufen lassen, um die Scheibe freizubekommen: 80 Euro
• Beleuchtung nicht den Sichtverhältnissen entsprechend eingeschaltet: 20 Euro
• Motorhaube und Autodach nicht von Schnee befreit: 25 Euro
• Ohne Winterreifen gefahren, trotz winterlicher Straßenverhältnisse: 60 Euro und ein Punkt
• Unangepasste Geschwindigkeit bei schlechten Sichtverhältnissen: 100 Euro und ein Punkt
• Nur mit Guckloch fahren: 10 Euro


Der ADAC merkt an, dass es sich dabei nur um die Summen für die reine Ordnungswidrigkeit im Grundtatbestand handelt. Werden andere Verkehrsteilnehmer behindert, gefährdet, oder kommt es gar zu einem Unfall, können sich die Strafen sogar noch erhöhen.


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