Stadt Gifhorn versteigert Fundsachen - Das ist zu beachten

Mitbieten dürfen Personen, die sich mit ihrem Ausweis oder einem anderen Lichtbilddokument ausweisen können.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

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Gifhorn. Fahrräder, Schmuck, Jacken: Im Fundbüro der Stadt Gifhorn landen regelmäßig Fundstücke aller Art. Was innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist nicht abgeholt wird, darf versteigert werden. Zur nächsten Versteigerung lädt der Fachbereich Ordnung am Samstag, 24. Oktober, um 10 Uhr auf das Gelände der ehemaligen BGS-Kaserne am Wilscher Weg 59 ein. Darauf weist die Stadt Gifhorn in einer Pressemeldung hin.



Wer die Fundsachen vorab in Augenschein nehmen möchte, hat dazu ab 9.30 Uhr die Gelegenheit. Versteigert werden erneut zahlreiche Fahrräder, aber auch ein Kinderwagen, zwei E-Scooter, zwei Pedelecs, eine Motorradjacke und weitere Fundsachen. Mitbieten dürfen Personen, die sich mit ihrem Ausweis oder einem anderen Lichtbilddokument ausweisen können. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

Nur Bezahlung vor Ort


Die ersteigerten Gegenstände müssen vor Ort bar oder per Karte bezahlt werden. Berechtigte der zu versteigernden Fundsachen haben noch bis zum Donnerstag, 22. Oktober, Zeit, ihre Rechte an den Fundsachen geltend zu machen. Dies ist im Bürgerbüro der Stadt Gifhorn (während der Öffnungszeiten von Montag bis Freitag), Marktplatz 1 in Gifhorn, möglich. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden.

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