Aufenthaltserlaubnisse für Vertriebene: Ausländerbehörde schiebt Sonderschichten an Wochenenden

Für den ersten Aprilsamstag wurden die ersten 160 Vertriebenen eingeladen, um die für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnisse erforderlichen Biometriedaten zu erfassen.

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Archivfoto | Foto: Anke Donner

Goslar. Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnisse für Vertriebene aus der Ukraine nach dem EU-Ratsbeschluss vom 4. März wird die Ausländerbehörde der Kreisverwaltung wie angekündigt an insgesamt vier Samstagen im April Sonderaktionen durchführen.


Wie die Kreisverwaltung am Dienstag mitteilte, werden die über den Meldebogen auf der Homepage der Kreisverwaltung registrierten Personen über die dort angegebene E-Mailadresse für die erforderliche persönliche Vorsprache eingeladen. Für den ersten Aprilsamstag wurden die ersten 160 Vertriebenen eingeladen, um die für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnisse erforderlichen Biometriedaten zu erfassen.

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, weist die Ausländerbehörde auf folgende wichtige Informationen hin:
•Eine persönliche Vorstellung ist von allen Personen ab dem 6. Lebensjahr erforderlich.
•Von jeder Person (auch unter 6 Jahre, also auch von Babys und Kleinkindern) ist ein biometrisches Passbild mitzubringen.
•Es sind sämtliche vorhandenen Ausweisdokumente (insbesondere Reisepass, ukrainischer Inlandspass bzw.- ID-Card, Geburtsurkunden bei Kindern ohne Reisepass/ Ausweis) vorzulegen.
•Aufgrund der hohen Inzidenz ist von jeder Person der Nachweis (Apotheke bzw. Teststation) über einen negativen Corona-Test, der möglichst taggleich durchgeführt wurde bzw. nicht älter als 24 Stunden ist, mitzubringen. Dies gilt auch für Personen, die über einen vollständigen Impfschutz verfügen.
•Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für 24 Monate erteilt. Sie enthält eine Wohnsitzauflage auf den Landkreis Goslar.
•Ab Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit möglich.
•Vertriebenen ohne Reisepass, deren Identität anderweitig nachgewiesen ist (z.B. durch ukrainischen Inlandspass bzw. ID-Card) wird ein Reiseausweis für Ausländer als Ersatz für den Reisepass ausgestellt.
•Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnisse sowie die Ausstellung eines Reiseausweises werden keine Gebühren erhoben.
•Von telefonischen Terminanfragen oder zusätzlichen Terminbuchungen über die Homepage des Landkreises Goslar sollte vorerst abgesehen werden, da die Betroffenen in den nächsten Wochen eingeladen werden.



Apell an alle Helfer


Der Landkreis Goslar bittet auch die vielen Helfer, welche die vor dem Krieg geflohenen Menschen mit hohem Engagement unterstützen, auf die Einhaltung der oben beschriebenen Rahmenbedingungen zu achten und mit dafür Sorge zu tragen, dass die erforderlichen Unterlagen mitgebracht werden. „Die Beschäftigten der Ausländerbehörde waren selbstverständlich sofort bereit, an den Samstagen im April zu arbeiten, um den Aufenthalt der vertriebenen Menschen rechtlich abzusichern und ihnen zumindest diesbezüglich ein wenig Sicherheit zu geben. Die Abläufe funktionieren bei der Vielzahl an eingeladenen Personen aber nur, wenn alle Zahnräder sprichwörtlich ineinandergreifen.“ so Michael Weihrich, Fachdienstleiter der Ausländerbehörde.


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