Betrug am Sterbebett: 52-Jähriger vor Gericht


Im Krankenhaus wurde die Todkranke dazu gebracht, ihr gesamtes Vermögen in eine Stiftung fließen zu lassen. Als alleiniger Vorstand wurde der Angeklagte eingesetzt. Symbolfoto: pixabay
Im Krankenhaus wurde die Todkranke dazu gebracht, ihr gesamtes Vermögen in eine Stiftung fließen zu lassen. Als alleiniger Vorstand wurde der Angeklagte eingesetzt. Symbolfoto: pixabay

Bad Harzburg. Am Montag beginnt vor dem Braunschweiger Landgericht der Prozess gegen 52-Jährigen, dem Untreue und Betrug in 77 Fällen vorgeworfen wird. Hierfür hatte sich der Angeklagte am Sterbebett einer befreundeten Millionärin als deren Ehemann ausgegeben und eine Vollmacht erschlichen. Das teilt das Landgericht mit.


Dem Angeklagten, der sich seit Mitte Oktober 2018 in Untersuchungshaft befindet, wird vorgeworfen, in 77 Fällen die ihm obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch einen erheblichen Vermögensschaden verursacht zu haben. Ferner wird ihm ein Betrug im Zusammenhang mit einer Darlehnsgewährung zum Nachteil eines Ehepaares zur Last gelegt.

Der Angeklagte soll bereits viele Jahre mit der später verstorbenen und sehr wohlhabenden verwitweten Geschädigten Frau B. gut befreundet gewesen sein und seit Sommer 2016 dauerhaft in dem Gästezimmer ihres luxuriösen Einfamilienhauses in Bad Harzburg gewohnt haben. Noch zu Lebzeiten soll die Ende November 2017 Verstorbene auch gegenüber einem ihr gut bekannten Notar den Wunsch geäußert haben, eine Stiftung für die Förderung begabter junger Menschen einzurichten und einen Teil ihres Vermögens in diese Stiftung einfließen zu lassen. Zu einer Umsetzung dieses Vorhabens sei es in der Folgezeit allerdings nicht gekommen.

Information über den möglichen, baldigen Tod der Millionärin erschlichen


Nachdem die wenige Tage später Verstorbene im November 2017 mit einer akuten und schweren bakteriellen Infektion in ein Krankenhaus in Goslar eingeliefert worden war, soll sich der Angeklagte dem Klinikpersonal gegenüber als ihr Ehemann ausgegeben und deshalb die Mitteilung erhalten haben, dass die Erkrankte am Folgetag in eine Spezialklinik verlege werden solle. Dem Angeklagten soll auch gesagt worden sein, dass nicht sicher sei, ob seine „Ehefrau“ die kommende Nacht noch überlebe.

Daraufhin soll der Angeklagte noch am selben Tag mit dem Notar am Krankenbett von Frau B erschienen und die Schwerkranke dazu gebracht haben, eine auf den Angeklagten lautende notariell beurkundete Vollmacht zu unterzeichnen. Neben dieser Urkunde soll er die später Verstorbene auch dazu veranlasst haben, ihr Testament dahingehend zu ändern, dass ihr gesamtes Vermögen in die noch in Gründung befindliche Stiftung einfließen solle, deren alleiniger Vorstand der Angeklagte werden solle. Einen solchen Wunsch, ihr gesamtes Vermögen in die Stiftung einfließen zu lassen, habe die Erblasserin zu Lebzeiten allerdings nie geäußert. Wenige Tage später verstarb die schwer Erkrankte an den Folgen der Infektion in einer Spezialklinik in Göttingen.

Bereits einen Tag nach dem Tod der Frau wurde begonnen, ihr Vermögen zu verprassen


Nur einen Tag nach ihrem Ableben soll der mittel- und einkommenslose Angeklagte damit begonnen haben, das mehrere Millionen Euro betragende Vermögen der Verstorbenen zu eigenen Zwecken auszugeben indem er unter Missbrauch der ihm erteilten Vollmacht mit den Kredit- und EC-Karten der Verstorbenen seinen luxuriösen Lebensstil für sich und seine Lebensgefährtin finanzierte.

Der Angeklagtes soll in dem Zeitraum vom 29.November 2017 bis zum 9.August 2018 in insgesamt 77 Fällen unter anderem teure Urlaubsreisen, auch mit einem privaten Lear-Jet von Berlin nach London für sich, seine Lebensgefährtin und deren Familienangehörige, Hotelaufenthalte, und Einkäufe – unter anderem im KaDeWe in Berlin – und letztlich einen Gesamtbetrag von mehr als 100.000 Euro ausgegeben haben.

Darlehen erschlichen, um Veruntreuung zu verschleiern


Anfang August 2018 soll sich der Angeklagte unter Vorspiegelung seiner Rückzahlungsfähigkeit von einem mit der Erblasserin verwandten Ehepaar ein Darlehn in Höhe von 120.000Euro erschlichen haben, obwohl er gewusst habe, dass er aus eigenen finanziellen Mitteln nicht in der Lage sein würde, den Betrag zum Fälligkeitszeitpunkt zurückzuzahlen. Eine Rückzahlung sei bis heute nicht erfolgt. Einen Teilbetrag in Höhe von 75.000Euro habe der Angeklagte an den zwischenzeitlich eingesetzten Nachlassverwalter gezahlt, um seine ungerechtfertigten Privatentnahmen zu verschleiern.

Die Staatsanwaltschaft strebt neben der Einziehung der beschlagnahmten Handtasche der Marke Prada auch die Einziehung des Wertes des durch die Taten angeblich erlangten Betrages in Höhe von 228.208,16Euro an.

Ein Fortsetzungsterminist für Montag, 15. April, angesetzt.


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