Bad Harzburg. Bereits 2016 habe der Bau eines riesigen Chemikalienlagers in der Stadt Bad Harzburg Furore gemacht. Ohne Umweltverträglichkeitsprüfung sei das Projekt vom Gewerbeaufsichtsamt genehmigt, obwohl sich in der Nähe des Lagers Erdfälle befinden, das heißt der Untergrund gehöre dort nicht zu den stabilsten Baugründen im Landkreis Goslar. Der BUND Westharz teilt nun in einer Pressemitteilung mit, dass das Lager nun noch deutlich erweitert werden soll.
Die Firma PLG mbH aus Baddeckenstedt, die das Lager betreibt, habe nunmehr die wesentliche Vergrößerung des Lagers in der Kurstadt Bad Harzburg beantragt. Gelagert würden gefährliche Pflanzenschutzmittel und andere Chemikalien. Die neue Gesamtlagerkapazität soll zukünftig 22.764 Tonnen betragen. Lagergrundstück sei Bad Harzburg, Gödeckekamp 7, Gemarkung Harlingerode, Flur 23, Flurstück 29/6. Dort sollen die Stoffe gelagert, umgeschlagen und kommissioniert werden. Für die Erweiterung soll eine neue Halle mit drei neuen Lagerabschnitten errichtet werden.
Lagerkapazität von akut toxischen Stoffen soll verzehnfacht werden
Unter Einhaltung der Lagerkapazität von 22.764 Tonnen für gewässergefährdende Stoffe soll laut BUND die Lagerkapazität von toxischen Stoffen oder Gemischen bestimmter Gefahrenkategorien von 199 auf 1.000 Tonnen erhöht werden, die Lagerkapazität von akut toxischen Stoffen oder Gemischen der Kategorie 1 oder 2 innerhalb der Lagerkapazität von 1.000 Tonnen von bisher unter 20 auf 200 Tonnen erhöht werden und die Lagerung oxidierender Flüssigkeiten oder oxidierender Feststoffe mit einer Lagerkapazität von 320 Tonnen neu hinzukommen. Mit dem Betrieb der Anlage soll im Juli 2020 begonnen werden.
Die Antragsunterlagen liegen laut BUND nur noch bis zum kommenden Montag, 18. November, bei den folgenden Stellen zu den angegebenen Zeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus:
- Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig, Ludwig-Winter-Straße 2, 38120 Braunschweig, letzte Einsichtmöglichkeit: Montag 8 bis 15.30 Uhr
- Stadt Bad Harzburg, Servicebüro, Forstwiese 5, 38667 Bad Harzburg, letzte Einsichtmöglichkeit: Montag 7 bis 17 Uhr.
Einwendungen noch bis 2. Dezember
Einwendungen gegen das Vorhaben können bis zum 2.Dezember 2019 schriftlich oder elektronisch bei den genannten Auslegungsstellen erhoben werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
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