CDU weist Kritik an Junk-Kandidatur zurück

von Robert Braumann


Die CDU weist die Kritik an der Kreistags-Kandidatur von Dr. Oliver Junk entschieden zurück, Foto: Anke Donner
Die CDU weist die Kritik an der Kreistags-Kandidatur von Dr. Oliver Junk entschieden zurück, Foto: Anke Donner | Foto: Anke Donner



Goslar. Nachdem der Goslarer Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk bereits angekündigt hat, bei der Kommunalwahl am 11. September für den örtlichen Kreistag zu kandidieren, hagelt es Kritik von den anderen Parteien (regionalHeute.de berichtete und hier ). Auch der Kreisverband der FDP findet den Vorstoß falsch und hat sich mit einem offenen Brief an den CDU–Kreisverbandsvorsitzenden Ralph Bogisch, gewandt. Der reagiert nun ebenfalls mit einem öffentlichen Brief und weist die Vorwürfe zurück.

Im Folgenden Lesen Sie das Schreiben ungekürzt und unkommentiert:
Sehr geehrter Herr Kahl, sehr geehrter Herr Just, sehr geehrter Herr Rehse, vielen Dank für Ihren Brief vom 19.07.2016, obgleich ich über die Form der Kontaktaufnahme etwas verwundert bin. Ich erlaube mir ebenso in Form eines offenen Briefes zu antworten.

Wie Sie in Ihrem Schreiben richtig feststellen, nominierte die Kreismitgliederversammlung Herrn Dr. Junk am 28.04.2016 als Kandidat für den Kreistag des Landkreises Goslar. Dieser Nominierung ging eine Diskussion des Für und Wider der Kandidatur voraus.

Die Kreismitgliederversammlung stimmte anschließend in einer geheimen und freien Wahl über die Kandidatur ab. Wie auch der Städtetag unterstützt eine Mehrheit in der CDU die Kandidatur. Mir als Kreisvorsitzenden steht es daher nicht zu, das Votum einer beschlussfähigen Mitgliederversammlung alleine zu verändern oder gar im Nachhinein auf das Ergebnis Einfluss zu nehmen. Das hat weniger etwas wie von Ihnen vorgetragen mit Mut zu tun, sondern vielmehr mit Respekt vor demokratisch herbeigeführten Mehrheitsentscheidungen. Ihre Aufforderung, die Kandidatur von Dr. Junk zu verhindern ist daher undemokratisch, weshalb ich diese nur entschieden zurückweisen kann.

Darüber hinaus bleibt festzuhalten, dass Herr Dr. Junk lediglich von seinem passiven Wahlrecht Gebrauch macht. Er nutzt damit eines der höchsten Güter eines demokratischen Rechtsstaates. Die Kandidatur entspricht Recht und Gesetz. Dies ist einmal deutlich festzuhalten.

Seine Kandidatur kann ihm nicht abgesprochen werden, oder gar durch Beschlüsse des Rates der Stadt Goslar verwehrt werden, wie Sie es mit Ihrer Fraktion ebenfalls versuchen. Dieses Verhalten Ihrer Fraktion entspricht allerdings nicht Recht und Gesetz. Der Rat der Stadt Goslar hat über die Berufung eines Wahlleiters zu befinden. Wie bereits mehrfach dargestellt, liegt bei einer Kandidatur des Wahlleiters eine Nichtvereinbarkeit vor, sodass die Gemeinde einen Dritten als Wahlleiter berufen muss. Selbst das Niedersächsische Innenministerium hat bereits darauf hingewiesen. Ich habe Sie daher aufzufordern, mit Ihrer Fraktion darauf hinzuwirken, dass der Rat der Stadt Goslar einen alternativen Wahlleiter benennt und damit den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Unzutreffend ist Ihre Aussage, dass Herr Dr. Junk eine Klärung der Rechtslage auch auf einem anderen Wege, den Sie nicht weiter benennen, erreichen könnte. Die juristische Vorgehensweise lässt sich unser Kandidat in diesem Zusammenhang nicht vorgeben.

Herr Dr. Junk hat mehrfach erklärt, dass seine Kandidatur dazu dient, mittels einer Klärung vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof eine Änderung der Kommunalverfassung herbeizuführen. Er erklärte weiterhin mehrfach, dass er sein Mandat selbstverständlich annehmen würde, sofern dies rechtlich möglich wäre. Insoweit können Sie hier nicht von einer Scheinkandidatur sprechen, wo Herr Dr. Junk sein Mandat zu übernehmen bereit ist. Dies wird ihm allerdings verwehrt werden, weshalb eine Änderung herbeigeführt werden soll. Die Legitimation zur Klage erhält er in diesem Zusammenhang nur, wenn er selbst betroffen und damit beschwert ist.

Entschieden zurückweisen möchte ich auch den Vorwurf des Wahlbetruges. Betrug ist nach deutschem Strafrecht ein klar definierter Straftatbestand mit Täuschungsabsicht und Vermögensnachteil. Dr. Junk stellte seine Motive der Kandidatur mehrfach öffentlich dar. Von einer Täuschung kann somit nicht ausgegangen werden. Ein Vermögensnachteil durch die Kandidatur ist ebenfalls nicht ersichtlich. Zudem sollten wir dem Wähler doch zutrauen können, ob er den Motiven von Dr. Junk folgt und ihn wählt, oder ob eine andere Wahlentscheidung getroffen wird. Zu diesem Thema lässt Ihr Brief die für die FDP bekannten liberalen Ansichten missen. Ferner haben Sie sich in Ihrem Brief leider auf bekannte Argumente und damit Wiederholungen beschränkt. Das Fortführen von derartigen Streitigkeiten zwischen den Parteien fördert die von Ihnen angesprochene Politikverdrossenheit weitaus mehr. Ich denke, dass eine inhaltliche Auseinandersetzung zu Themen der Gestaltung unserer Stadt zuträglicher wäre. Mit freundlichen Grüßen Ralph Bogisch"


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